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Rechtsgrundlagen

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Sozialpsychiatrie

Stand: 01.07.2009

Abrechnungsfähige Leistungen 

GOP 88895

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte.

Anforderungen

Fachliche Voraussetzungen 

  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

  • ODER
  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderheilkunde
  • Facharzt für Nervenheilkunde (oder Facharzt für Neurologie und Psychiatrie)
  • Facharzt für Psychiatrie (oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie)

  • UND ZUSÄTZLICH:
  • mit mindestens 2-jähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Kooperationsvoraussetzungen 

1) Kooperation mit komplementären Berufen in der Praxis durch Anstellung nichtärztlicher Mitarbeiter bzw. auf Honorarbasis.
  • mindestens ein Heilpädagoge
  • mindestens ein Sozialarbeiter

  • ODER
  • Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation mit entsprechender kinder- und jugendpsychiatrischer bzw. therapeutischer Zusatzqualifikation
  • Die Arbeitszeit der nichtärztlichen Mitarbeiter je Arzt muss insgesamt mindestens 1,5 Vollzeitkräften entsprechen.
    2) Zusammenarbeit mit speziellen komplementären Berufen:
  • Diplompsychologen
  • Sprachtherapeuten
  • Ergotherapeuten
  • Physiotherapeuten

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Für die nichtärztlichen Mitarbeiter unter 1) müssen mindestens 2 eigene, abgeschlossene Arbeitsräume in der Praxis zur Verfügung stehen für 1,5 Vollzeitkräfte. Je weiterer Vollzeitkraft muss ein zusätzlicher entsprechender Arbeitsraum vorhanden sein.

Dokumentationsvorgaben und Evaluation 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Auswirkungen der Anschlussregelung auf die sozialpsychiatrische Versorgung zu evaluieren. Die Details sollen hierzu in einer separaten Vereinbarung niedergelegt werden. Dabei ist beabsichtigt, die Evaluation auf Grundlage einer standardisierten EDV-Dokumentation durchzuführen. Sobald hierzu konkrete Festlegungen getroffen wurden, informieren wir umgehend darüber.

Grundsätzliche Einschränkungen 

keine rückwirkende Genehmigung möglich
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