Sozialpsychiatrie
Stand: 01.07.2009Abrechnungsfähige Leistungen
GOP 88895Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte.Anforderungen
Fachliche Voraussetzungen
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderheilkunde
- Facharzt für Nervenheilkunde (oder Facharzt für Neurologie und Psychiatrie)
- Facharzt für Psychiatrie (oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie)
- mit mindestens 2-jähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
ODER
UND ZUSÄTZLICH:
Kooperationsvoraussetzungen
1) Kooperation mit komplementären Berufen in der Praxis durch Anstellung nichtärztlicher Mitarbeiter bzw. auf Honorarbasis.- mindestens ein Heilpädagoge
- mindestens ein Sozialarbeiter
- Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation mit entsprechender kinder- und jugendpsychiatrischer bzw. therapeutischer Zusatzqualifikation
- Die Arbeitszeit der nichtärztlichen Mitarbeiter je Arzt muss insgesamt mindestens 1,5 Vollzeitkräften entsprechen.
ODER
- 2) Zusammenarbeit mit speziellen komplementären Berufen:
- Diplompsychologen
- Sprachtherapeuten
- Ergotherapeuten
- Physiotherapeuten
