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Schmerztherapie

Stand: 07.01.2010

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

EBM-Nrn.: 30700, 30702, 30704, 30706, 30708
Abrechnung nach der o. g. Vereinbarung erst nach Erteilung der Genehmigung durch die KV

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung für ein klinisches Fach.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

Die in § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie festgelegten fachlichen Anforderungen sind durch differenzierte Zeugnisse/Bescheinigungen nachzuweisen. Die geforderte Anzahl von Untersuchungen und Behandlungen muss selbständig unter der Anleitung eines Arztes absolviert worden sein, welcher die Voraussetzungen zur Erlangung der Weiterbildungsbefugnis nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern für die Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ erfüllt.  zusätzlich ist Folgendes nachzuweisen:
  • eine 12-monatige ganztägige Tätigkeit in einer entsprechend qualifizierten Schmerzpraxis, Schmerzambulanz oder Schmerzkrankenhaus, die von der jeweils zuständigen KV anerkannt ist.
    Hinweis: Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung im Fachgebiet werden nicht anerkannt.
  • die regelmäßige Teilnahme - mindestens achtmal - an einer interdisziplinären Schmerzkonferenz innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
  • die Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä/EKV)
  • die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Schmerztherapie-Kommission der jeweils zuständigen KV

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Rollstuhlgeeignete Praxis
Überwachungs- und Liegeplätze
Reanimationseinheit einschl. Defibrillator
EKG- und Pulsmonitoring an jedem Behandlungsplatz, an dem invasive Verfahren durchgeführt werden

Dokumentationsvorgaben 

Jeder Behandlungsfall muss einschl. Schmerzanamnese und Behandlungsverlauf standardisiert dokumentiert sein (siehe o. g. Vereinbarung).

Grundsätzliche Einschränkungen 

keine

Besondere Informationen 

Zur Genehmigungserteilung ist eine Auflistung von 100 Patienten, aus der Name und Geburtsdatum des Patienten, die Diagnose und das Behandlungsverfahren hervorgeht vom Antragsteller einzureichen. Zur Überprüfung der standardisierten Schmerzanamnese, Schmerzanalyse, Diagnostik, Therapie und Behandlungsverläufen wird die zuständige BGST aus dieser Auflistung 15 Patientenfälle zufällig auswählen und den Antragsteller separat zum Einreichen der vollständigen Dokumentationen auffordern. Die eingereichten Unterlagen werden durch die Schmerztherapie-Kommission geprüft und bewertet.

Zur Abrechnung des Zuschlags für Schmerztherapeuten ist ein gesonderter Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme als schmerztherapeutische Einrichtung zu stellen (erweiterte Anforderungen siehe Antrag).