RheumaAktiv Sachsen mit AOK PLUS
Antragsberechtigung
Hausärzte:
- niedergelassene Hausärzte
- ermächtigte Hausärzte
- Medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen gem. § 311 (2) SGB V oder Vertragsärzte gem. § 32 (1) Zulassungsverordnung für Ärzte mit angestellten Ärzten
Fachärzte:
FA/ FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie
- FA/ FÄ für Innere Medizin, welche(r) im hausärztlichen Versorgungsbereich tätig ist und den Schwerpunkt Rheumatologie besitzt.
- Medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen gem. § 311 (2) SGB V oder Vertragsärzte gem. § 32 b (1) Zulassungsverordnung für Ärzte mit angestellten Fachärzten
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
für alle Vertragsärzte:
- Zulassung oder Ermächtigung im Bezirk der KV Sachsen
- Bereitschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere Mitwirkung und Kooperation innerhalb des Versorgungsverbundes, Berücksichtigung der von der AOK PLUS abgeschlossenen Arzneimittel- Rabattverträge
- Zustimmung zur Veröffentlichung von Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon-/ und Faxnummer in einem öffentlichen Ärzteverzeichnis auf den Internetseiten der KVS und der AOK PLUS
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer Evaluation, sofern diese durchgeführt wird
- Behandlung und Beratung auf dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse (verfügbarer Leitlinien- und Konsensempfehlungen), der zur Zeit gültigen evidenzbasierten Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus der Wirkstoffe und deren klinischer Datenlage.
- Regelmäßige Fortbildung nach Vertrag
zusätzlich für Rheumatologen
- Mindestbehandlungszahlen betreuter Patienten laut Vertrag
- Der ermächtigte Rheumatologe ist verpflichtet, bei der Verordnung von Arzneimitteln die Anlage 8 (Arzneimitteltherapie) einzuhalten
- Einhaltung der jeweils gültigen Arzneimittel- und Heilmittel- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V
- Berücksichtigung der von der AOK PLUS abgeschlossenen Arzneimittel-Rabattverträge
Technische und apparative Voraussetzungen
(gilt nicht für Hausärzte)
- Vorhandensein einer IT- Ausstattung gemäß Anlage 4 a des Vertrages
- Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten Vertragssoftware spätestens ab dem in der Vertragsanlage 4a genannten Zeitpunkt
- Vorhandensein einer BMV-Ä* zertifizierten Praxissoftware, Drucker und Faxgerät
* Bundesmantelverträge- Ärzte
Besondere Informationen
- Keine rückwirkende Genehmigung möglich
