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Teilnehmerverzeichnisse

Die Verzeichnisse finden Sie unter "R" bei dem entprechenden Vertrag.

Ihre Ansprechpartner

RheumaAktiv Sachsen mit AOK PLUS

Antragsberechtigung 

Hausärzte:

  • niedergelassene Hausärzte
  • ermächtigte Hausärzte
  • Medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen gem. § 311 (2) SGB V oder Vertragsärzte gem. § 32 (1) Zulassungsverordnung für Ärzte mit angestellten Ärzten

Fachärzte:

  •  FA/ FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Rheumatologie

  • FA/ FÄ für Innere Medizin, welche(r) im hausärztlichen Versorgungsbereich tätig ist und den Schwerpunkt Rheumatologie besitzt.

  • Medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen gem. § 311 (2) SGB V oder Vertragsärzte gem. § 32 b (1) Zulassungsverordnung für Ärzte mit angestellten Fachärzten

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

für alle Vertragsärzte:

  • Zulassung oder Ermächtigung im Bezirk der KV Sachsen
  • Bereitschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere Mitwirkung und Kooperation innerhalb des Versorgungsverbundes, Berücksichtigung der von der AOK PLUS abgeschlossenen Arzneimittel- Rabattverträge
  • Zustimmung zur Veröffentlichung von Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon-/ und Faxnummer in einem öffentlichen Ärzteverzeichnis auf den Internetseiten der KVS und der AOK PLUS
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Evaluation, sofern diese durchgeführt wird
  • Behandlung und Beratung auf dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse (verfügbarer Leitlinien- und Konsensempfehlungen), der zur Zeit gültigen evidenzbasierten Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus der Wirkstoffe und deren klinischer Datenlage.

  • Regelmäßige Fortbildung nach Vertrag

zusätzlich für Rheumatologen 

  • Mindestbehandlungszahlen betreuter Patienten laut Vertrag

  • Der ermächtigte Rheumatologe ist verpflichtet, bei der Verordnung von Arzneimitteln die Anlage 8 (Arzneimitteltherapie) einzuhalten
  • Einhaltung der jeweils gültigen Arzneimittel- und Heilmittel- Richtlinien des  Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V

  • Berücksichtigung der von der AOK PLUS abgeschlossenen Arzneimittel-Rabattverträge

Technische und apparative Voraussetzungen 

(gilt nicht für Hausärzte)

  • Vorhandensein einer IT- Ausstattung gemäß Anlage 4 a des Vertrages

  • Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten Vertragssoftware spätestens ab dem in der Vertragsanlage 4a genannten Zeitpunkt

  • Vorhandensein einer BMV-Ä* zertifizierten Praxissoftware, Drucker und Faxgerät

* Bundesmantelverträge- Ärzte

 

Besondere Informationen

  • Keine rückwirkende Genehmigung möglich