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Medizinische Rehabilitation

Stand: 01.03.2005

Abrechnungsfähige Leistungen 

01611 EBM

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Haus- und Fachärzte, Ärzte in ärztlich geleiteten Einrichtungen.

Anforderungen

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis über die Anerkennung zum Führen der
  • Gebietsbezeichnung „Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin“ ODER
  • Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ ODER
  • Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ ODER
  • Fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ ODER
  • mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung ODER
  • Erstellung von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten im Jahr vor der Antragstellung ODER
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskurs von 16 Stunden (acht Stunden Selbststudium und acht Stunden anwesenheitspflichtiges Seminar): siehe Hinweise KVS-Mitteilungsheft

Grundsätzliche Einschränkungen 

Richtlinien gelten ausschließlich für Reha-Leistungen zu Lasten der GKV.
Keine Geltung der Richtlinien bei:
  • Reha-Leistungen anderer Kostenträger
  • Leistungen zur medizinischen Vorsorge
  • Frühförderung
  • Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung
  • Frührehabilitation
  • Funktionstraining und Rehabilitationssport

Besondere Informationen 

  • mit Vordruckmuster 60 teilt der Vertragsarzt der Krankenkasse mit, dass beim betreffenden Patienten Indikationen für eine Reha-Maßnahme vorliegen
  • nach Kostenübernahmeprüfung durch die Krankenkasse erfolgt die Verordnung auf Muster 61 (dieses wird dem Patienten durch die Krankenkasse ausgehändigt) durch den Vertragsarzt mit entsprechender Genehmigung