Medizinische Rehabilitation
Stand: 01.03.2005Abrechnungsfähige Leistungen
01611 EBMAntragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Haus- und Fachärzte, Ärzte in ärztlich geleiteten Einrichtungen.Anforderungen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis über die Anerkennung zum Führen der- Gebietsbezeichnung „Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin“ ODER
- Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ ODER
- Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ ODER
- Fakultative Weiterbildung „Klinische Geriatrie“ ODER
- mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung ODER
- Erstellung von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten im Jahr vor der Antragstellung ODER
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskurs von 16 Stunden (acht Stunden Selbststudium und acht Stunden anwesenheitspflichtiges Seminar): siehe Hinweise KVS-Mitteilungsheft
Grundsätzliche Einschränkungen
Richtlinien gelten ausschließlich für Reha-Leistungen zu Lasten der GKV.Keine Geltung der Richtlinien bei:
- Reha-Leistungen anderer Kostenträger
- Leistungen zur medizinischen Vorsorge
- Frühförderung
- Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung
- Frührehabilitation
- Funktionstraining und Rehabilitationssport
Besondere Informationen
- mit Vordruckmuster 60 teilt der Vertragsarzt der Krankenkasse mit, dass beim betreffenden Patienten Indikationen für eine Reha-Maßnahme vorliegen
- nach Kostenübernahmeprüfung durch die Krankenkasse erfolgt die Verordnung auf Muster 61 (dieses wird dem Patienten durch die Krankenkasse ausgehändigt) durch den Vertragsarzt mit entsprechender Genehmigung
