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Psychotherapie: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

(1) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: GOP 35130-35141, 35150, 35200, 35201

(2) analytische Psychotherapie: GOP 35131-35141, 35150, 35210

(3) Verhaltenstherapie: GOP 35130-35141, 35150, 35220, 35220 und 35221

(4) Gruppen-Psychotherapie: GOP 35202, 35203, 35211 und 35222 bis 35225

(5) übende und suggestive Techniken: GOP 35111,35113, 35120

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der Vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen oder teilnehmen möchten.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

(1,2,3) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie:

Fachkundenachweis gemäß § 95 c SGB V aufgrund einer vertieften Ausbildung mit Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in dem jeweiligen Behandlungsverfahren

(4) Gruppen-Psychotherapie

Nachweise der Erfüllung der Voraussetzungen nach (1) oder (2) oder (3) UND

Nachweis eingehender Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen in der Gruppentherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie durch mindestens 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter bzw. verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe , in mindestens 24 Doppelstunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppendynamik und mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision von mindestens 40 Stunden mit tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie.

Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gem. § 6 Psychotherapeutengesetz erworben worden sein.

(5) übende und suggestive Techniken:

Nachweise der Erfüllung der Voraussetzungen nach (1) oder (2) oder (3) UND

Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Techniken im Rahmen der Fachkundenachweise gemäß (1) oder (2) oder (3) ODER

Erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindesten 6 Monaten in den jeweiligen Techniken

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

keine

Dokumentationsvorgaben 

keine

Grundsätzliche Einschränkungen 

Therapeuten, die durch ihren Fachkundenachweis auf die Psychotherapie von Kindern- und Jugendlichen beschränkt sind, dürfen nur bei Kindern und Jugendlichen tätig werden
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