Psychotherapie: Ärztliche Psychotherapeuten
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
- (1) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: GOP 35130-35142, 35150, 35200, 35201
- (2) tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie: GOP 35130-35142, 35150, 35200, 35201, 35210
- (3) Verhaltenstherapie: GOP 35130-35142, 35150, 35220, 35221
- (4) Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen: GOP 35150-35225
- (5) Psychotherapie als Gruppenbehandlung: 35202, 35203, 35211, 35222-35225
- (6) Psychosomatische Grundversorgung: GOP 35100, 35119
- (7) übende und suggestive Techniken: GOP 35111-35120
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
(1) tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
- Gebietsbezeichnung: „Psychotherapeutische Medizin“, oder „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ oder der Gebietsbezeichnung „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ UND
- Vorlage von Weiterbildungszeugnissen über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
(2) tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie:
- Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“
(3) Verhaltenstherapie:
- Gebietsbezeichnung: „Psychotherapeutische Medizin“ oder „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ oder „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ UND
- Vorlage von Weiterbildungsnachweisen über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie.
(4) Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen:
- Gebietsbezeichnung „Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie“ UND
- Vorlage von Nachweisen über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in dem jeweiligen Verfahren
- Gebietsbezeichnung „Psychotherapeutische Medizin“ oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder „Psychiatrie und Psychotherapie“ oder der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse" UND
- Vorlage von Bescheinigungen aus denen sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungs- und Lern-Psychologie einschl. der speziellen Neurosenlehre sowie in der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Std. erworben wurden UND
- mindestens 4 selbstständig unter Supervision durchgeführte und abgeschlossene Fälle analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit mindestens 200 Stunden insgesamt ODER
mindestens 4 selbstständig unter Supervision durchgeführte und abgeschlossene Fälle in Verhaltenstherapie möglichst nach jeder dritten Behandlungsstunde mit mindestens 180 Stunden - Nachweis eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppen-Psychotherapie oder Verhaltenstherapie ODER
Wenn diese Qualifikation nicht im Rahmen der Weiterbildung erworben wurde: - Nachweis von mindestens 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologische fundierter bzw. verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe UND
- Nachweis von mindestens 24 Doppelstunden in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppendynamik UND
- Nachweis von mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung- auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden- mit tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie
ODER
Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie erworben worden sein.
(5) Psychotherapie als Gruppenbehandlung:
Nachweis der Voraussetzungen nach (1) oder nach (2) oder (3) und (4) (Gruppentherapie) UND
Die Genehmigung zur Gruppenbehandlung wird für das Verfahren erteilt, für das die Erfüllung der in diesem Absatz geforderten Voraussetzungen an die Qualifikation nachgewiesen wurde.
(6) Psychosomatische Grundversorgung:
Nachweis einer mindestens 3 jährigen Erfahrung in selbstverantwortlicher ärztlicher Tätigkeit UND
Nachweis von insgesamt 80 Stunden Weiterbildung, die gesondert belegt werden müssen
- mindestens 20 Stunden Theorieseminare
- mindestens 30 Stunden Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungskursen in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr
- mindestens 30 Stunden verbaler Interventionstechniken
Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen in anerkannten Weiterbildungsangeboten und die Reflexion Arzt-Patient-Beziehung bei anerkannten Balint-Gruppenleitern bzw. anerkannten Supervisoren erworben worden sein.
(7) übende und suggestive Techniken:
- Nachweis von Weiterbildungen, aus denen sich ergibt, dass eingehende Erfahrungen in diesen Techniken gemäß (1) bis (3) erworben wurden ODER
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens sechs Monaten.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
keineDokumentationsvorgaben
keineGrundsätzliche Einschränkungen
- keine rückwirkende Genehmigung möglich
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie können aufgrund ihrer Fachgebietsbezeichnung keine Behandlung von Erwachsenen durchführen
