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Liste antineoplastischer Wirkstoffe

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Onkologisch verantwortlicher Arzt (Onkologie-Vereinbarung Sachsen)

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM (Aktuelle GOPs) 

  • Versorgungsebene 1: 96500, 96501*, 96502, 96507, 96508
  • Versorgungsebene 2: 96503, 96504, 96505, 96506
jeweils außerbudgetär

Anmerkung: * Die Abrechnung der Leistung nach Nr. 96501 ist nur unter Angabe der in der Protokollnotiz (PN 2) zur Onkologie-Vereinbarung genannten Therapieformen abrechenbar.

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene Ärzte, im Ausnahmefall ermächtigte Ärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

Versorgungsebene 1
1. mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung oder berufsbegleitend in der Diagnostik und Therapie maligner Erkrankungen, die sich insbesondere auf die Anwendung zytostatischer Substanzen, Zytokine und Hormonpräparate erstrecken muss. Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten:
  • Diagnostik neoplastischer Erkrankungen, einschl. der Diagnostik von Begleit- und Folgeerkrankungen
  • Pharmakologie, Toxikologie und Pharmakodynamik der medikamentösen Krebstherapie
  • Therapie neoplastischer Erkrankungen einschl. Langzeitbehandlung unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Therapieverfahren
  • Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen
2. Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen in einem Organgebiet (als Organgebiete gelten der Urogenitaltrakt und der weibliche Genitaltrakt)

Versorgungsebene 2
1. Fachärzte für Innere Medizin: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Hämatologie und Internistische Onkologie“
2. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Gynäkologische Onkologie“
3. Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Turmortherapie“
4. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und Fachärzte für Allgemeinmedizin durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Therapiezyklen bei Patienten mit maligner hämatologischer Systemerkrankung sowie 500 Chemotherapiezyklen bei Patienten mit soliden Tumoren folgender Organgebiete:
  • Gastro-Intestinaltrakt
  • Urogenitaltrakt
  • Respirationstrakt
  • weiblicher Genitaltrakt und Mamma
  • Skelett, Haut, endokrine Organe
  • ZNS
  • HNO-Trakt
5. übrige Fachärzte Nachweis der Berechtigung zum Führen einer Fachgebietsbezeichnung und durch die Vorlage der anonymisierten Dokumentation von 200 Chemotherapiezyklen in einem der unter 4. genannten Organgebiete: 
  • Aus den unter 4. und 5. geforderten Dokumentationen muss hervorgehen, dass sich die Therapiezyklen auf die Anwendung der intravasalen zytostatischen Chemotherapie beziehen.
  • Nachweis durch entsprechende Bescheinigung, dass diese Therapien an Abteilungen oder Stationen mit jährlich mind. 400 Chemotherapiezyklen selbständig durchgeführt wurden.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
  • transportgerechte Praxisräume
  • Vorhaltung von Infusomaten zur Verabreichung von zeit- und/oder volumengesteuerten Infusionen bei Teilnahme an der Versorgungsebene 2
  • Einrichtung spezieller Behandlungsplätze

Dokumentationsvorgaben 

gemäß den Anforderungen im § 3 der Vereinbarung (entspricht Vorgaben der Anlage 4 zum Antrag)
Grundsätzliche Einschränkungen
  • keine rückwirkende Genehmigung möglich
  • Teilnahme von ermächtigten Ärzten an der Onkologie-Vereinbarung nur im Einzelfall möglich
Besondere Informationen
  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
  • ggf. Kolloquium, sofern begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen
  • Während der Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung AOK PLUS sind die im Antrag definierten Betreuungszahlen nachzuweisen.
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