Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Ihre Ansprechpartner

Nuklearmedizin (Diagnostik und Therapie)

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

17310 - 17373, 34600, Kostenpauschalen für Radionuklide (EBM Kapitel 40.10)

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • Anerkennung als Facharzt für Nuklearmedizin ODER
  • Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung für betreffenden Bereich, ausgestellt durch die Landesärztekammer
  • Zeugnisse über Tätigkeit in der Nuklearmedizin
  • 36monatige ganztägige Tätigkeit in der nuklearmedizinischen Diagnostik aller Organbereiche
  • für die Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie (SPECT) ist eine zusätzliche mind. 6monatige Tätigkeit nachzuweisen
  • Umgangsgenehmigung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers

Dokumentationsvorgaben 

keine

Grundsätzliche Einschränkungen 

keine rückwirkende Genehmigung möglich

Besondere Informationen 

Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
ggf. Kolloquium erforderlich