Nuklearmedizin (Diagnostik und Therapie)
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
17310 - 17373, 34600, Kostenpauschalen für Radionuklide (EBM Kapitel 40.10)Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Anerkennung als Facharzt für Nuklearmedizin ODER
- Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung für betreffenden Bereich, ausgestellt durch die Landesärztekammer
- Zeugnisse über Tätigkeit in der Nuklearmedizin
- 36monatige ganztägige Tätigkeit in der nuklearmedizinischen Diagnostik aller Organbereiche
- für die Single-Photon-Emissions-Computer-Tomographie (SPECT) ist eine zusätzliche mind. 6monatige Tätigkeit nachzuweisen
- Umgangsgenehmigung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des AntragstellersDokumentationsvorgaben
keineGrundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglichBesondere Informationen
Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommissionggf. Kolloquium erforderlich
