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Neugeborenen-Screening

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

01708

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Laboratoriumsmedizin.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Laboratoriumsmedizin ODER
  • Fachkunde Laboruntersuchung ODER
  • Zusatzweiterbildung fachgebundene Labordiagnostik
  • Nachweis über die Durchführung von 20.000 Tandemmassenspektrometrien innerhalb eines Jahres vor Antragstellung auf Genehmigung ODER
  • Nachweis über die regelmäßige Erbringung von Tandemmassenspektrometrien über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Antragstellung auf Genehmigung
Räumliche und apparative Voraussetzungen
  • mind. 50.000 unersuchte Erstscreeningproben innerhalb eines Jahres in einem Labor
  • die organisatorisch-apparativen Voraussetzungen müssen in einem Akkreditierungsverfahren durch die Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) oder einem von der KV Sachsen als Akkreditierungsverfahren belegt sein
  • der Akkreditierungsnachweis ist der KV Sachsen vorzulegen

Dokumentationsvorgaben 

jährlicher Qualitätsbericht

Grundsätzliche Einschränkungen 

keine rückwirkende Genehmigung möglich

Besondere Informationen 

  • Durchführung eines Kolloquiums, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen

Die Genehmigung wird nur unter der Auflage erteilt, wenn das Labor, in dem die Laborleistungen erbracht werden sollen, folgende Leistungen erbringt:

  • Versand der Filterpapierkarten an die Leistungs- erbringer, für die das Labor Laborleistungen nach Anlage 2 der „Kinder-Richtlinien“ erbringt
  • Erstellung und vierteljährliche Aktualisierung eines Verzeichnisses der nächsterreichbaren Zentren mit pädiatrischen Stoffwechselspezialisten oder Endo- krinologen mit 24-stündiger Erreichbarkeit zur Befundübermittlung