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Mammographie-Screening

 

Stand: 01.09.2010

Antragsberechtigt 

niedergelassene und ermächtigte Fachärzte, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Mammographie-Screening erklären

Anforderungen 

Fachliche Anforderungen:

  • Die fachlichen Anforderungen für die am Mammographie-Screening beteiligten Ärzte sind in der Anlage 9.2 des BMV/Ä-EKV einzeln aufgeführt und nachzuweisen

Räumliche und apparative Voraussetzungen: keine

Dokumentationsvorgaben: keine

Grundsätzliche Einschränkungen: 

Keine rückwirkende Genehmigung

Besondere Informationen:
  • Eine Genehmigung der KV Sachsen kann erst nach Freigabe durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KOOP) erteilt werden.
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung im Screening sind von den beteiligten Ärzten und radiologischen Fachkräften zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung je nach Einsatz div. Weiterbildungen, Fallzahlen oder Fallsammlungsprüfungen nachzuweisen.
  • Bei Nichterfüllung kann die Genehmigung entzogen werden.

Antragsformulare/Erklärungen: 

Anträge sind vom Programmverantwortliche Arzt (PVA) der jeweiligen Screening-Einheit zu bestätigen