Mammographie-Screening
Stand: 01.09.2010
Antragsberechtigt
niedergelassene und ermächtigte Fachärzte, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Mammographie-Screening erklären
Anforderungen
Fachliche Anforderungen:
- Die fachlichen Anforderungen für die am Mammographie-Screening beteiligten Ärzte sind in der Anlage 9.2 des BMV/Ä-EKV einzeln aufgeführt und nachzuweisen
Räumliche und apparative Voraussetzungen: keine
Dokumentationsvorgaben: keine
Grundsätzliche Einschränkungen:
Keine rückwirkende Genehmigung
Besondere Informationen:
- Eine Genehmigung der KV Sachsen kann erst nach Freigabe durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KOOP) erteilt werden.
- Im Rahmen der Qualitätssicherung im Screening sind von den beteiligten Ärzten und radiologischen Fachkräften zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung je nach Einsatz div. Weiterbildungen, Fallzahlen oder Fallsammlungsprüfungen nachzuweisen.
- Bei Nichterfüllung kann die Genehmigung entzogen werden.
Antragsformulare/Erklärungen:
Anträge sind vom Programmverantwortliche Arzt (PVA) der jeweiligen Screening-Einheit zu bestätigen
