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Ihre Ansprechpartner

Langzeit-elektrokardiographische Untersuchungen (LZ-EKG)

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

03322, 03241 EBM (FÄ für Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten)
04322, 04241 EBM (FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin)
13252, 13253 EBM (fachärztliche Internisten)
27322, 27323 EBM (FÄ für Physik. u. Rehab. Medizin)

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

  • Nachweis der Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung:
    - FA für Innere Medizin
    - FA für Innerer Medizin, Schwerpunkt Kardiologie
    - FA für Innere und Allgemeinmedizin
  • FÄ mit anderer Facharztausbildung haben einen Nachweis über die selbständige Durchführung von mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG-Untersuchungen, einschließlich deren Auswertung und Beurteilung zu erbringen.

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers im Antragsformular

Dokumentationsvorgaben 

keine

Grundsätzliche Einschränkungen 

Keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
  • Bei der Beantragung der Genehmigung für die Auswertung von kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG wird der Arzt aufgefordert, eingehende Kenntnisse in der Elektrokardiographie im Rahmen eines Kolloquiums bei der zuständigen ärztlichen QS-Kommission nachzuweisen. Ausgenommen davon sind Internisten.
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