Langzeit-elektrokardiographische Untersuchungen (LZ-EKG)
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
03322, 03241 EBM (FÄ für Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten)04322, 04241 EBM (FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin)
13252, 13253 EBM (fachärztliche Internisten)
27322, 27323 EBM (FÄ für Physik. u. Rehab. Medizin)
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Nachweis der Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung:
- FA für Innere Medizin
- FA für Innerer Medizin, Schwerpunkt Kardiologie
- FA für Innere und Allgemeinmedizin - FÄ mit anderer Facharztausbildung haben einen Nachweis über die selbständige Durchführung von mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG-Untersuchungen, einschließlich deren Auswertung und Beurteilung zu erbringen.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers im AntragsformularDokumentationsvorgaben
keineGrundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglichBesondere Informationen
nach oben- Bei der Beantragung der Genehmigung für die Auswertung von kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG wird der Arzt aufgefordert, eingehende Kenntnisse in der Elektrokardiographie im Rahmen eines Kolloquiums bei der zuständigen ärztlichen QS-Kommission nachzuweisen. Ausgenommen davon sind Internisten.
