Laboratoriumsuntersuchungen
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
32155 - 32863, analog Leistungen aus Kap. 1.7.4, 1.7.5 und 1.7.7 EBMAntragsberechtigung
Genehmigung nur für niedergelassene und ermächtigte Fachärzte, Fachwissenschaftler der Medizin.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
erfolgreiche Teilnahme am KolloquiumVom Kolloquium sind befreit:
- Ärzte mit der Berechtigung zum Führen der Arztbezeichnung „Arzt für Laboratoriumsmedizin“ für alle Laboratoriumsuntersuchungen,
- Ärzte mit der Berechtigung zum Führen der Arztbezeichnung „Arzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie“ bei Antrag auf Durchführung und Abrechnung blutgruppenserologischer, mikroskopischer, immunologischer, infektionsimmunologischer, parasitologischer, mykologischer, bakteriologischer und/oder virologischer Laboratoriumsuntersuchungen
- Ärzte aus den neuen Bundesländern, die die Berechtigung zum Führen der Arztbezeichnung „Arzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie“ nach 1970 erworben haben, bei Antrag auf Durchführung und Abrechnung mikroskopischer, immunologischer, infektionsimmunologischer, parasitologischer, mykologischer, bakteriologischer und/oder virologischer Laboratoriumsuntersuchungen
- Ärzte mit Berechtigung zum Führen der Arztbezeichnung „Arzt für Transfusionsmedizin“ bei Antrag auf Durchführung und Abrechnung blutgruppenserologischer, immunologischer und/oder infektionsimmunologischer Laboratoriumsuntersuchungen
- Überblick über die in der Einrichtung, in der die Weiterbildung stattfand, angewandten labormedizinischen Methoden und untersuchten Parameter
- Aufstellung der vom Antragsteller unter Anleitung erbrachten und selbständig durchgeführten Laboratoriumsuntersuchungen und die dafür aufgewendete Ausbildungszeit
Räumliche und apparative Voraussetzungen
vorschriftsmäßiger, den Laborhygienevorschriften entsprechender Arbeitsplatz/LaborDokumentationsvorgaben
regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen für ringversuchspflichtige Parameter – Vorlage der Ringversuchszertifikate bei der KV SachsenGrundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglichBesondere Informationen
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
- Teilnahme am Kolloquium (siehe fachliche Anforderungen)
