Kernspintomographie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Kapitel 34.4.1 bis 34.4.6 EBMAntragsberechtigt
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Fachgebietsbezeichnung diagnostische Radiologie oder radiologische Diagnostik oder Radiologie oder Nuklearmedizin sowie Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie oder Neuroradiologie.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Allgemeine Kernspintomographie- differenziertes Zeugnis über die Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung
Kernspintomographie der Mamma- Zeugnis oder Genehmigung für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet „Diagnostische Radiologie“
- Nachweis der fachlichen und apparativen Voraussetzungen der Mammographie und der Mammasonographie
- Differenziertes Zeugnis über die selbständige Durchführung und Befundung kerspintomographischer Untersuchungen der Mamma
- Nachweis von 200 kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma mit mindestens 50% histologisch gesicherten Befunden
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen, Bestätigung durch Service/Hersteller.Dokumentationsvorgaben
keineGrundsätzliche Einschränkungen
keine rückwirkende Genehmigung möglichBesondere Informationen
- die Zeugnisse müssen grundsätzlich von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium ist nach der Vereinbarung vorgeschrieben