Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Kernspintomographie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

Kapitel 34.4.1 bis 34.4.6 EBM

Antragsberechtigt 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Fachgebietsbezeichnung diagnostische Radiologie oder radiologische Diagnostik oder Radiologie oder Nuklearmedizin sowie Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie oder Neuroradiologie.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

Allgemeine Kernspintomographie
  • differenziertes Zeugnis über die Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung
Kernspintomographie der Mamma
  • Zeugnis oder Genehmigung für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet „Diagnostische Radiologie“
  • Nachweis der fachlichen und apparativen Voraussetzungen der Mammographie und der Mammasonographie
  • Differenziertes Zeugnis über die selbständige Durchführung und Befundung kerspintomographischer Untersuchungen der Mamma
  • Nachweis von 200 kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma mit mindestens 50% histologisch gesicherten Befunden

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen, Bestätigung durch Service/Hersteller.

Dokumentationsvorgaben 

keine

Grundsätzliche Einschränkungen 

keine rückwirkende Genehmigung möglich

Besondere Informationen 

  • die Zeugnisse müssen grundsätzlich von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium ist nach der Vereinbarung vorgeschrieben