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Invasive Kardiologie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

34291 und 34292 EBM

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung „Kardiologie“.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

  • Fachkunde nach Röntgenverordnung für das betreffende Gebiet, ausgestellt durch die Landesärztekammer
  • Anerkennung der Teilgebietsbezeichnung „Kardiologie“
  • Zeugnisse über 3-jährige ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie (einschl. Bestätigung von Untersuchungszahlen innerhalb der letzten Jahre)
  • selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung
    • von 1.000 diagnostischen Kathetern Sichtungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre
    • von 300 therapeutischen Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

  • Erklärung bzw. Nachweis durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers
  • siehe §§ 5 und 6 der Vereinbarung

Dokumentationsvorgaben 

Dokumentation der Durchführung der Katheterisierung

Grundsätzliche Einschränkungen 

keine rückwirkende Genehmigung möglich
Besondere Informationen
  • Beachtung/Einhaltung der organisatorischen Voraussetzungen gemäß § 5 der Vereinbarung
  • weitere ärztliche und medizinische Fachkräfte müssen zur Verfügung stehen
  • Kardiochirurgischer Standby innerhalb von 30 Min.
  • Nachbetreuung des Patienten
  • Fortlaufender jährlicher Nachweis der fachlichen Befähigung auch nach Genehmigungserteilung
  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission