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Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) mit Knappschaft

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der ermächtigenden Hausärztegemeinschaften sowie weitere an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 SGB V teilnehmenden Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • jährliche hausärztliche Fortbildung nach § 95 d Abs. 3 SGB V UND
  • jährliche strukturierte Teilnahme an von der KV Sachsen/ Landesärztekammer Sachsen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie
  • Behandlung nach evidenzbasierten praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Versorgung
  • Einführung eines einrichtungsinternen, indikatorengestütztes und wissenschaftlich anerkanntes Qualitätsmanagements
  • Beteiligung an den von der Knappschaft angebotenen DMPs (mindestens eins)
  • Einhaltung der vereinbarten Grundsätze zur Arzneimitteltherapie lt. Vertrag

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

zertifzierte Praxissoftware
Aufgaben des Arztes
  • aktive Beteiligung des Patienten an der Behandlung (auch Angebote zur Selbsthilfe)
  • Präventive Leistungen anbieten/veranlassen
  • Gewährleistung eines Wartezeiten- und Überweisungsmanagement
  • Teilnahme am Arzneimittelmanagement
  • Information des Patienten über DMP und andere Vetragsangebote
  • Koordination von weiterführenden Versorgungsangeboten
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachärzten, Krankenhäuser etc.
  • ggf. Durchführung eines Medikationschecks unter bestimmten Voraussetzungen
Grundsätzliche Einschränkungen
  • keine Möglichkeit zur Teilnahme von Hausärzten, welche an den Gesundheitsnetzen Prosper oder ProGesund teilnehmen
  • keine Teilnahme ohne Angabe einer E-Mail-Adresse für das elektronische Mailing

Besondere Informationen 

Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Knappschaft  (Anhang 4) auf der Vertragsseite Hausarztzentrierte Versorgung Knappschaft (unter Punkt "H").

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