Hautkrebs-Screening (HKS) sowie weitere Sondervereinbarungen zum HKS
Antragsberechtigung
- Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hausarzt
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
Facharzt für Innere Medizin
Praktischer Arzt
Arzt ohne Gebietsbezeichnung
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Nachweis einer achtstündigen KV-zertifizierten Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Hautkrebs-Screening“Räumliche und apparative Voraussetzungen
zur Zeit keine festgelegtDokumentationsvorgaben
- elektronische Dokumentation ab 1. Januar 2009 (Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit der Leistung)
- Übermittlung der Daten an die KV auf einem separaten Datenträger
Besondere Informationen
Für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten ist das Hautkrebs-Screening im Rahmen bestehender vertraglichen Zusatzregelungen berechnungsfähig für die Kassen:- AOK PLUS
- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- HEK
- Übersicht Vertragsinformationen
