Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Ihre Ansprechpartner

Hautkrebs-Screening (HKS) sowie weitere Sondervereinbarungen zum HKS

Antragsberechtigung 

  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hausarzt
    Facharzt für Allgemeinmedizin
    Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
    Facharzt für Innere Medizin
    Praktischer Arzt
    Arzt ohne Gebietsbezeichnung

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

Nachweis einer achtstündigen KV-zertifizierten Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Hautkrebs-Screening“

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

zur Zeit keine festgelegt
Dokumentationsvorgaben
  • elektronische Dokumentation ab 1. Januar 2009 (Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit der Leistung)
  • Übermittlung der Daten an die KV auf einem separaten Datenträger

Besondere Informationen 

Für Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten ist das Hautkrebs-Screening im Rahmen bestehender vertraglichen Zusatzregelungen berechnungsfähig für die Kassen:
nach oben