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Formulare

Ihre Ansprechpartner

Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) für Kinder und Jugendliche (Techniker Krankenkasse)

Abrechnungsfähige Leistungen 

92302, 92303

Antragsberechtigt sind: 

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
oder
  • Fachärzte anderer Fachrichtungen und Praktische Ärzte
  • Hausärzte
sofern weitere fachliche Anforderungen erfüllt werden.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

Fachärzte anderer Fachrichtungen und Praktische Ärzte haben folgende Nachweise zusätzlich zu erbringen:
  • Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin
Hausärzte haben folgende Nachweise zusätzlich zu erbringen:
  • Durchführung von mind. 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

keine

Dokumentationsvorgaben 

Ausfüllen des Dokumentationsbogens im „Grünen Gesundheitsscheckheft des BVKJ“ für U 10 sowie U 11

Aufgaben des Arztes 

Der Vertrag sieht die Information der Eltern durch den Arzt über die anonymisierte Weitergabe der erhobenen Daten für Qualitätssicherungszwecke vor.

Grundsätzliche Einschränkung 

Teilnehmende Ärzte sollten Mitglied des Berufsverbandes Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sein (der Berufsverband behält sich ansonsten ggf. die Erhebung einer Verwaltungsgebühr vor).

Besondere Informationen 

Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Präventive pädiatrische Versorgung TK, BVKJ  (Anhang 3) auf der Vertragsseite Präventive pädiatrische Versorgung TK, BVKJ (unter Punkt "P").

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