Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) für Kinder und Jugendliche (Techniker Krankenkasse)
Abrechnungsfähige Leistungen
92302, 92303Antragsberechtigt sind:
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte anderer Fachrichtungen und Praktische Ärzte
- Hausärzte
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Fachärzte anderer Fachrichtungen und Praktische Ärzte haben folgende Nachweise zusätzlich zu erbringen:- Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin
- Durchführung von mind. 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
Räumliche und apparative Voraussetzungen
keineDokumentationsvorgaben
Ausfüllen des Dokumentationsbogens im „Grünen Gesundheitsscheckheft des BVKJ“ für U 10 sowie U 11Aufgaben des Arztes
Der Vertrag sieht die Information der Eltern durch den Arzt über die anonymisierte Weitergabe der erhobenen Daten für Qualitätssicherungszwecke vor.Grundsätzliche Einschränkung
Teilnehmende Ärzte sollten Mitglied des Berufsverbandes Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sein (der Berufsverband behält sich ansonsten ggf. die Erhebung einer Verwaltungsgebühr vor).Besondere Informationen
Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Präventive pädiatrische Versorgung TK, BVKJ (Anhang 3) auf der Vertragsseite Präventive pädiatrische Versorgung TK, BVKJ (unter Punkt "P").
