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Rechtsgrundlage

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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche mit BIG

Abrechnungsfähige Leistungen 

81102

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (hier ist nur der BIG-Teilnahmeantrag nach § 73 b zu stellen).
Weiterhin antragsberechtigt sind Fachärzte für Allgemeinmedizin (hier ist der Teilnahmeantrag nach § 73 c zu stellen).

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

Die Teilnahmebedingungen richten sich nach § 4 der Bedingungen des Vertrages über die Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 B SGB V.

Voraussetzungen für Allgemeinmediziner:
1. Nachweis über die Durchführung von mind. 10 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern gemäß Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
2. Bestätigung der Kenntnis der Inhalte der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen
3. Teilnahme am Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung BIGprevent nach § 73 B SGB V der BIG Gesundheit

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Hier gelten die Voraussetzungen des Vertrages über die Hausarztzentrierte Versorgung BIGprevent nach § 73 B SGB V der BIG Gesundheit.

Dokumentationsvorgaben 

  • Jährliche Erhebung und Ausfüllen des anonymisierten Präventionsstatus gemäß Anlage 10 für Kinder
  • Die Übersendung der Formulare des Präventionsstatus erfolgt unmittelbar an die BIG:
    BIG – die Direktkrankenkasse
    Semerteichstraße 54-56
    44141 Dortmund
    Fax: 0231-55 57 58 76
  • Dokumentation der Ergebnisse im Gesundheitspass des Patienten

Aufgaben des Arztes 

Hier gelten die Voraussetzungen des Vertrages über die Hausarztzentrierte Versorgung BIGprevent nach § 73 B SGB V der BIG Gesundheit.

Grundsätzliche Einschränkungen 

Keine Teilnahme des Arztes ohne Angabe einer E-Mail-Adresse für das elektronische Mailing.

Besondere Informationen 

Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Früherkennung BIG  (Anhang 4) auf der Vertragsseite Früherkennung BIG  (unter Punkt "F").

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