Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche mit BIG
Abrechnungsfähige Leistungen
81102Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (hier ist nur der BIG-Teilnahmeantrag nach § 73 b zu stellen).Weiterhin antragsberechtigt sind Fachärzte für Allgemeinmedizin (hier ist der Teilnahmeantrag nach § 73 c zu stellen).
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Die Teilnahmebedingungen richten sich nach § 4 der Bedingungen des Vertrages über die Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 B SGB V.Voraussetzungen für Allgemeinmediziner:
1. Nachweis über die Durchführung von mind. 10 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern gemäß Richtlinien pro Quartal innerhalb der letzten vier Abrechnungsquartale
2. Bestätigung der Kenntnis der Inhalte der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen
3. Teilnahme am Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung BIGprevent nach § 73 B SGB V der BIG Gesundheit
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Hier gelten die Voraussetzungen des Vertrages über die Hausarztzentrierte Versorgung BIGprevent nach § 73 B SGB V der BIG Gesundheit.Dokumentationsvorgaben
- Jährliche Erhebung und Ausfüllen des anonymisierten Präventionsstatus gemäß Anlage 10 für Kinder
- Die Übersendung der Formulare des Präventionsstatus erfolgt unmittelbar an die BIG:
BIG – die Direktkrankenkasse
Semerteichstraße 54-56
44141 Dortmund
Fax: 0231-55 57 58 76 - Dokumentation der Ergebnisse im Gesundheitspass des Patienten
Aufgaben des Arztes
Hier gelten die Voraussetzungen des Vertrages über die Hausarztzentrierte Versorgung BIGprevent nach § 73 B SGB V der BIG Gesundheit.Grundsätzliche Einschränkungen
Keine Teilnahme des Arztes ohne Angabe einer E-Mail-Adresse für das elektronische Mailing.Besondere Informationen
Hinweise zu den häufigsten Fragen finden Sie in der Vertragsinformation Früherkennung BIG (Anhang 4) auf der Vertragsseite Früherkennung BIG (unter Punkt "F").
