DMP Koronare Herzkrankheit (KHK)
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
gemäß Vertrag zum DMP KHK
Antragsberechtigung
A) koordinierende Ärzte:
Fachärzte für Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte
Fachärzte für Innere Medizin
Arzt (ohne Facharzt-Weiterbildung)
B) Fachärzte (zweite Versorgungsstufe):
- Kardiologisch qualifizierter fachärztlich tätiger Internist
- Nicht-invasive Diagnostik und Therapie:
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie ODER
- Facharzt für Innere Medizin mit Nachweis der regelmäßigen Betreuung von mindestens 300 Patienten mit KHK pro Quartal, wovon mind. 200 Patienten echokardiografisch untersucht wurden
- Invasive Diagnostik und Therapie:
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie mit Nachweis der Befähigung zur Durchführung invasiv kardiologischer Leistungen (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen) gegenüber der KVS
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
A) Koordinierende Ärzte und Fachärzte:
- Kenntnis des Praxismanuals
- Mindestens jährliche Teilnahme an einer KHK-spezifischen Fortbildung z.B. durch anerkannte Qualitätszirkel
B) Fachärzte (zweite Versorgungsstufe):
- Kenntnis des Praxismanuals
- Mindestens jährliche Teilnahme an einer KHK-spezifischen Fortbildung z.B. durch anerkannte Qualitätszirkel
Räumliche und apparative Voraussetzungen
A) Koordinierende Ärzte:
- EKG
- Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- Belastungs-EKG* und weiteres Zubehör/Personal
- Laborchemische Untersuchungen in einem Labor mit Ringversuchszertifikat
B) Fachärzte (zweite Versorgungsstufe):
- Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- 24-Stunden Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards
- qualitätsgesicherte EKG-Durchführung
- Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie
- Echokardiografie unter Berücksichtigung der Qualitätsleitlinien in der Echokardiografie (Nachweis der Befähigung zur Durchführung der Echokardiografie gegenüber der KVS)
- Laborchemische Untersuchungen in einem Labor mit Ringversuchszertifikat
- Thorax-Röntgen*
Dokumentationsvorgaben
Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und Übermittlung an die Datenstelle (DMP-Sachsen@dmpservices.de oder DMP Datenstelle Sachsen,
Postfach 10 04 37, 96056 Bamberg, Telefon 09 51/ 3 09 39 61)
Modul Herzinsuffizienz im Rahmen des DMP KHK
Die KV Sachsen hat gemeinsam mit den Landesverbänden/-vertretungen der sächsischen Krankenkassen erfolgreich eine Betreuungspauschale (Abrechnungsziffer 99320D) für das Modul Herzinsuffizienz im Rahmen des DMP Koronare Herzkrankheit verhandelt, welche die zweite Versorgungsebene für eingeschriebene HI-Patienten erhält (fachärztlicher Versorgungssektor). Damit ist auch der Fortbestand des DMP KHK über den 1. Juli 2010 hinaus gesichert.
Die Pauschale in Höhe von 7 EURO wird zweimal im Jahr vergütet. Voraussetzungen für die Vergütung ist, dass ein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat und die Verpflichtung des Arztes, die Diagnosen gemäß ICD-10 (I50.12 bis I50.14 - NYHA Stadium II bis IV) bis zur letzten Stelle zu kennzeichnen, um die Abrechnungsberechtigung erkennen zu können. Der koordinierende Arzt muss den Patienten spätestens einen Dokumentationszeitraum nach der Diagnosestellung eingeschrieben haben.
Gleichzeitig wird die Erstdiagnostikpauschale (Abrechnungsziffer 99320C) von 50 EURO auf 45 EURO gesenkt. Diese Pauschale ist ebenfalls nur für die zweite Versorgungsebene abrechenbar.
Diese Regelung ist vorerst auf ein Jahr beschränkt. Innerhalb dieses Jahres verhandeln die Vertragspartner eine Qualitätssicherungspauschale i. V. m. einem Evaluationskonzept, welche die o. g. Regelung nach dem Jahr ersetzen soll.
