DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
gemäß Vertrag zum DMP COPD
Antragsberechtigung
Koordinierender Versorgungssektor
- Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin oder
- Facharzt für Allgemeinmedizin oder
- Praktische Ärzte oder
- Facharzt für Innere Medizin (hausärztlich tätiger Internist)
Qualifizierter Versorgungssektor
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt „Pneumologie“ oder
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Teil-gebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“ oder
- Facharzt für Innere Medizin mit Nachweis eines pneumologischen Behandlungs-schwerpunktes durch die Genehmigung zur Abrechnung des Komplex 13650 EBM (Stand 1. Januar 2008)
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung und/oder Kenntnisnahme des Praxismanuals zu Beginn der Teilnahme UND
- mindestens einmal jährlich eine Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung zu COPD UND
- regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln
Die Nachweise sind der KV Sachsen vorzulegen.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Koordinierender Versorgungssektor
Möglichkeit zur pneumologischen Basis-diagnostik (Mindestvoraussetzung: Spirometrie)
Qualifizierter Versorgungssektor
- Spirometrie (mit einem CE-geprüften Gerät)
- Ganzkörper-Plethysmographie (mit einem CE-geprüften Gerät)
- Bestimmung der kapillaren Blutgase Pulsoxymeter
- Thorax-Röntgen (als Auftrag möglich)
Dokumentationsvorgaben
Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und Übermittlung an die Datenstelle (DMP-Sachsen@dmpservices.de oder DMP Datenstelle Sachsen, Postfach 10 04 37, 96056 Bamberg)
Patientenschulung
(keine Teilnahmepflicht für Vertragsärzte)
Schulungsprogramme: COBRA (Umbenennung von AFBE = Das Ambulante Fürther Schulungsprogramm für Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem)
Strukturqualität
Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte:
- Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen
- Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein
- Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, gegenüber der KV Sachsen - persönlich oder durch angestellte Ärzte – nachzuweisen
Qualifikation des nichtärztlichen Personals
- Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, nachzuweisen
