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Computertomographie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

Radiologie: Kapitel 34.3 EBM Computertomographie

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • Fachkunde Strahlenschutz nach RöV für das Gebiet Computertomographie (gilt auch für Radiologen), ausgestellt durch die Landesärztekammer (Aktualisierung der FK nach § 18 a RöV aller 5 Jahre)
  • Zeugnisse über Tätigkeit in der Computertomographie
Räumliche und apparative Voraussetzungen
  • die apparative Ausstattung ist nachzuweisen
  • Nachweis durch Bestätigung der Hersteller/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers

Dokumentationsvorgaben 

keine
Grundsätzliche Einschränkungen
  • Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen (Zuordnung in Abstimmung der der Sächsischen Landesärztekammer)
  • Genehmigung nur für Fachärzte
  • keine rückwirkende Genehmigung
Besondere Informationen
  • ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere dann, wenn Leistung nicht zwingender Bestandteil der Weiterbildung war
  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission