Computertomographie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Radiologie: Kapitel 34.3 EBM ComputertomographieAntragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Fachkunde Strahlenschutz nach RöV für das Gebiet Computertomographie (gilt auch für Radiologen), ausgestellt durch die Landesärztekammer (Aktualisierung der FK nach § 18 a RöV aller 5 Jahre)
- Zeugnisse über Tätigkeit in der Computertomographie
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- die apparative Ausstattung ist nachzuweisen
- Nachweis durch Bestätigung der Hersteller/Lieferfirma und eigene Angaben des Antragstellers
Dokumentationsvorgaben
keineGrundsätzliche Einschränkungen
- Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen (Zuordnung in Abstimmung der der Sächsischen Landesärztekammer)
- Genehmigung nur für Fachärzte
- keine rückwirkende Genehmigung
Besondere Informationen
- ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere dann, wenn Leistung nicht zwingender Bestandteil der Weiterbildung war
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
