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Rechtsgrundlage

Ihre Ansprechpartner

Chirotherapie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

30200, 30201

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Haus- und Fachärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

  • Nachweis der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ oder „Manuelle Medizin/Chirotherapie“

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

keine

Dokumentationsvorgaben 

keine

Besondere Informationen 

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.