Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Ihre Ansprechpartner

Audiometrie

Stand: 01.Mai 2011

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

  • Orientierende audiometrische Untersuchungen nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung für Hausärzte (GOP 03335) und für Kinderärzte (GOP 04335)

  • Tonschwellenaudiometrische Untersuchungen für HNO-Ärzte (GOP 09320, 09335, 093369) und für Fachärzte f. Phoniatrie/Pädaudiologie (GOP 20320, 20335, 20336)

Antragsberechtigt: 

niedergelassene und ermächtigte Ärzte für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, HNO-Heilkunde, Phonioatrie/Pädaudiologie

Anforderungen: 

Fachliche Anforderungen: Facharzt einer der genannten Fachrichtungen

Apparative Voraussetzungen: 

  • Nachweis eines von der PTB oder nach EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers durch eigene Angaben des Antragstellers und Bestätigung der Hersteller/Lieferfirma

sowie

  • jährlicher Nachweis der messtechnischen Kontrolle nach § 11 MPBetreibV durch einen autorisierten Wartungsdienst.

Dokumentationsvorgaben: keine

Grundsätzliche Einschränkungen 

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.