Arthroskopie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146, 31147 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Weiterbildung "Spezielle Orthopädische Chirurgie" im Gebiet Orthopädie ODER
- Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (für die ausschließliche Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände) ODER
- Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Chirurgie" oder "Orthopädie" oder "Orthopädie und Unfallchirurgie" UND
- insgesamt mindestens 180 selbständig durchgeführte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach dem Weiterbildungsrecht befugten Arztes und Nachweis gem. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung, davon mind. jeweils 30 nach a) bis c) oder d) und e)
- Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Gem. § 5 Abs. 1 und 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung
Dokumentationsvorgaben
Anforderungen gem. §§ 3 und 4 der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie.
Grundsätzliche Einschränkungen
Keine rückwirkende Genehmigung möglich.
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Besondere Informationen
Antragsverfahren:
- Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
- ggf. Kolloquium, wenn die prüfende QS-Kommission es für erforderlich hält
- die Stichprobe umfasst jährlich 4% der Ärzte mit Genehmigung Arthroskopie (in den Jahren 2011 und 2012 10% der Ärzte)
- Prüfungsgegenstand sind die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von Arthroskopien am Knie- und Schultergelenk
