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Arthroskopie



Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146, 31147 EBM



Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie.



Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • Weiterbildung "Spezielle Orthopädische Chirurgie" im Gebiet Orthopädie ODER
  • Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (für die ausschließliche Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände) ODER
  • Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Chirurgie" oder "Orthopädie" oder "Orthopädie und Unfallchirurgie" UND
  • insgesamt mindestens 180 selbständig durchgeführte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach dem Weiterbildungsrecht befugten Arztes und Nachweis gem. § 7 Abs. 2 der Vereinbarung, davon mind. jeweils 30 nach a) bis c) oder d) und e)
  • Vorlage von Zeugnissen und Bescheinigungen


Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Gem. § 5 Abs. 1 und 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung



Dokumentationsvorgaben 

Anforderungen gem. §§ 3 und 4 der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie.



Grundsätzliche Einschränkungen 

Keine rückwirkende Genehmigung möglich.



Besondere Informationen 

Antragsverfahren:

  • Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
  • ggf. Kolloquium, wenn die prüfende QS-Kommission es für erforderlich hält
Stichprobenprüfung im Rahmen der Qualitätssicherung:
  • die Stichprobe umfasst jährlich 4% der Ärzte mit Genehmigung Arthroskopie (in den Jahren 2011 und 2012 10% der Ärzte)
  • Prüfungsgegenstand sind die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von Arthroskopien am Knie- und Schultergelenk

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