Akupunktur
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
30790 und 30791 EBM
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, sofern sie nach der Präambel zu Kapitel 30.7 Nr. 7 EBM zum Kreis der Antragsberechtigten gehören.
Hierzu gehören:
FÄ für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, FÄ für Kinder- und Jugendmedizin, FÄ für Kinderchirurgie, FÄ für Innere Medizin, FÄ für Chirurgie, FÄ für Orthopädie bzw. FÄ für Orthopädie und Unfallchirurgie, FÄ für Neurologie, FÄ für Nervenheilkunde sowie FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Neurochirurgie, FÄ für Anästhesiologie, FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- Zusatzbezeichnung „Akupunktur“, ausgestellt durch Sächsische Landesärztekammer UND
- Nachweis von Kenntnissen in der psychosomatischen Grundversorgung gemäß den Vorgaben des Curriculums Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer (80 Stunden-Curriculum) ODER
- Nachweis der Besonderen Genehmigung der KVS „Psychosomatische Grundversorgung“ UND
- Nachweis eines von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurses über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer ODER
- Nachweis der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ ODER
- Vorlage des B-Diploms einer von der KVS anerkannten Akupunkturgesellschaft
Räumliche und apparative Voraussetzungen
- Separate, abgeschlossene Räume mit Liegeplätzen (abtrennbar)
- Sterile Einmalnadeln
Dokumentationsvorgaben
- Akupunkturbehandlungen müssen hinsichtlich der Anforderungen und Durchführungen richtlinienkonform dokumentiert werden
Grundsätzliche Einschränkungen
Genehmigungspflichtige Leistung
Besondere Informationen
- Akupunktur nur einmal im Krankheitsfall je zugelassener Indikation abrechenbar:
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- chronische Schmerzen mind. eines Kniegelenks durch Gonarthrose
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
- Extrabudgetäre Vergütung zu festen Punktwerten
- Regelmäßige Teilnahme (mind. 4 mal) an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln zum Thema „Chronische Schmerzen“; Teilnahme ist jährlich nachzuweisen
