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Akupunktur



Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

30790 und 30791 EBM



Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte, sofern sie nach der Präambel zu Kapitel 30.7 Nr. 7 EBM zum Kreis der Antragsberechtigten gehören.
Hierzu gehören:
FÄ für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, FÄ für Kinder- und Jugendmedizin, FÄ für Kinderchirurgie, FÄ für Innere Medizin, FÄ für Chirurgie, FÄ für Orthopädie bzw. FÄ für Orthopädie und Unfallchirurgie, FÄ für Neurologie, FÄ für Nervenheilkunde sowie FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Neurochirurgie, FÄ für Anästhesiologie, FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin.



Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • Zusatzbezeichnung „Akupunktur“, ausgestellt durch Sächsische Landesärztekammer UND
  • Nachweis von Kenntnissen in der psychosomatischen Grundversorgung gemäß den Vorgaben des Curriculums Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer (80 Stunden-Curriculum) ODER
  • Nachweis der Besonderen Genehmigung der KVS „Psychosomatische Grundversorgung“ UND
  • Nachweis eines von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurses über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer ODER
  • Nachweis der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ ODER
  • Vorlage des B-Diploms einer von der KVS anerkannten Akupunkturgesellschaft


Räumliche und apparative Voraussetzungen 

  • Separate, abgeschlossene Räume mit Liegeplätzen (abtrennbar)
  • Sterile Einmalnadeln



Dokumentationsvorgaben 

  • Akupunkturbehandlungen müssen hinsichtlich der Anforderungen und Durchführungen richtlinienkonform dokumentiert werden



Grundsätzliche Einschränkungen 

Genehmigungspflichtige Leistung



Besondere Informationen 

  • Akupunktur nur einmal im Krankheitsfall je zugelassener Indikation abrechenbar:
    • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
    • chronische Schmerzen mind. eines Kniegelenks durch Gonarthrose
  • Extrabudgetäre Vergütung zu festen Punktwerten

  • Regelmäßige Teilnahme (mind. 4 mal) an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln zum Thema „Chronische Schmerzen“; Teilnahme ist jährlich nachzuweisen