Qualität
Die Erbringung vertragsärztlicher Leistungen unterliegt umfangreichen Qualitätsanforderungen, die sich sowohl an die Person des Vertragsarztes bzw. Vertragspsychotherapeuten richten, als auch die von ihm eingesetzten Geräte einbeziehen (Strukturqualität).
Des Weiteren unterliegen die Ergebnisse der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Untersuchung und Behandlung in einzelnen Leistungsbereichen einer Überprüfung (Ergebnisqualität).
Zunehmend verlangt der Gesetzgeber mit Hinweis auf Qualitätsaspekte, dass sich Vertragsärzte und -psychotherapeuten umfänglich und regelmäßig fortbilden, u.a. durch Teilnahme an Qualitätszirkeln. Außerdem sollten die Praxisorganisation und der Praxisablauf normativen Grundregeln genügen, was über die Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements erfolgen muss.
Der aktuelle Qualitätsbericht macht deutlich, welchen Stellenwert die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung hat. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen dokumentiert und ausgewertet. Zudem werden aktuelle Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätsförderung vorgestellt.
