Praxis- und Stellenbörse für Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeiter
Herzlich Willkommen in der Praxis- und Stellenbörse der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Ihnen stehen für Ihre Angebote oder Gesuche folgende fünf Börsen zur Verfügung:
- Praxisbörse
- Stellenbörse für Ärzte und Psychotherapeuten
- Stellenbörse für Praxisvertreter
- Stellenbörse für Ärzte in Weiterbildung
- Stellenbörse für Praxispersonal
Sie möchten eine Anzeige veröffentlichen?
Veröffentlich werden ausschließlich Praxis- und Stellenangebote unserer Mitglieder.
In jeder Börse stehen Ihnen Aufnahmeformulare zur Veröffentlichung eines Angebotes oder eines Gesuchs zur Verfügung. Dieses können Sie per Fax oder Post an die jeweilige Bezirksgeschäftsstelle senden. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt durch unsere Sachbearbeiter in den jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Veröffentlichung Ihres Anzeigewunsches einige Tage in Anspruch nimmt. Sie erhalten nach Veröffentlichung der Anzeige auf unserer Internetseite eine entsprechende Mitteilung per E-Mail. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner auch gern zur Verfügung.
Die Redaktion behält sich das Recht auf Änderung und Kürzung vor.
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme zu Anzeigen mit Registriernummer?
Sofern der Inserent keine Angabe der persönlichen Daten in der Praxis- und Stellenbörse für Ärzte und Psychotherapeuten wünscht, finden Sie eine Registriernummer in der jeweiligen Anzeige. Damit Sie mit dem Inserenten direkt Kontakt aufnehmen können stehen Ihnen zwei Weg zur Verfügung:
1.) Sie Schreiben eine E-Mail an die in der Anzeige angegebene E-Mailadresse unter Angabe der Registriernummer und erhalten so den Namen und die E-Mailadresse des Inserenten zur persönlichen Kontaktaufnahme.
2.) Sie rufen unter der genannten Telefonnummer an und erhalten so ebenfalls den Namen und die E-Mailadresse des Inserenten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nicht für die Rubrik ausgeschriebene Praxen gilt, hier ist immer eine schriftliche Bewerbung an die zuständige Bezirksgeschäftsstelle notwendig.
Wie gliedern sich die Planungsbereiche?
Der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat am 05. November 2008 gemäß § 2 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen, dass die Planungsbereiche im Freistaat Sachsen in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben. Somit entsprechen die Planungsbereiche den Landkreisen vor der Kreisgebietsreform zum 1. August 2008. Eine Übersicht der Planungsbereiche haben wir Ihnen auch im rechten Rand als Download zur Verfügung gestellt.
