Besondere Versorgungsformen
Mit den Regelungen der letzten Gesundheitsreformen sollen starre Versorgungsstrukturen und die Abschottung der unterschiedlichen Leistungsbereiche durchbrochen und durch eine Vielzahl von Versorgungsmodellen ersetzt werden.
Zu diesen neuen Versorgungsmodellen zählen beispielsweise:
- die strukturierten Behandlungsprogramme - Disease Managemant Programme – DMP gem. § 137f SGB V
- Medizinische Versorgungszentren- MVZ gem. § 95 SGB V
- Hausarztmodelle - gem. § 73b SGB V
- die besondere ambulante ärztliche Versorgung gem. § 73c SGB V
- die ambulante Behandlung in Krankenhäusern gem. § 116b SGB V
- die Integrierte Versorgung gem. §§ 140a ff. SGB V
