Informationen für Ärzte

Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der KV Sachsen umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten. Sämtliche zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte und medizinische Einrichtungen sind zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet. Neben dem allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in einigen Gebieten auch fachärztliche Bereitschaftsdienste durchgeführt. Näheres regelt die von der Vertreterversammlung der KV Sachsen beschlossene Bereitschaftsdienstordnung (BdO) sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen.

Die Dienstplanung in den einzelnen Bereitschaftsdienstbereichen erfolgt in der Regel durch einen ärztlichen Dienstplangestalter.

Der Dienstplan wird mindestens quartalsweise für den jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich in elektronischer Form durch das Dienstplanungsprogramm BD-Online erstellt. Dabei wird eine gerechte Dienstverteilung im jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich angestrebt. Die Dienstpläne sind von den beteiligten Vertragsärzten und den ärztlichen Leitern der MVZ grundsätzlich mindestens vier Wochen vor Ablauf des aktuell gültigen Dienstplanes im Mitgliederportal abzurufen. Ärztliche Leiter eines zum Dienst eingeteilten MVZ und zum Dienst eingeteilte anstellende Vertragsärzte teilen dem zuständigen Dienstplangestalter und dem zuständigen regionalen Ansprechpartner mindestens 7 Tage vor Dienstbeginn mit, durch wen der Dienst wahrgenommen wird.

Sollte der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt den Dienst nicht absolvieren können, besteht grundsätzlich die Pflicht, eigenständig für eine geeignete Vertretung zu sorgen. Dabei kann auch auf Ärzte zurückgegriffen werden, die über eine Genehmigung zur freiwilligen Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verfügen. Bei Nichtantritt zum Dienst ohne Benennung eines Vertreters sowie bei Nichterreichbarkeit während der Dienstzeit muss der für den Dienst verantwortliche Arzt bzw. das für den Dienst verantwortliche MVZ an die KV Sachsen eine Gebühr zahlen. Die Höhe der Gebühr ist in der Gebührenordnung der KV Sachsen festgelegt.

Alle zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Ärzte können ihre Dienstbereitmeldungen per Web-Formular (auch für mobile Endgeräte) an die Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) senden. Die Dienstbereitmeldung (Fahr- und Praxisdienst) gegenüber der ÄVZ muss rechtzeitig, bis spätestens zwei Stunden vor Dienstbeginn erfolgen. Im Übrigen erhalten alle Ärzte 48 Stunden vor jedem Dienst eine automatisch generierte Erinnerungsmail, die neben dem Dienstort und der Dienstzeit auch einen Link enthält, den man zur Dienstbereitmeldung nutzen kann.

Im Ausnahmefall kann eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beantragt werden.
Befreiungsgründe sind in der Bereitschaftsdienstordnung festgelegt. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung bei der Abteilung Bereitschaftsdienst zu stellen: bd-befreiungen@kvsachsen.de

 

Ansprechpartner zum Thema Bereitschaftsdienst finden Sie unter Beratungsservice > Bereitschaftsdienst.

Dienstbereitmeldungen

Alle zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Ärzte können ihre Dienstbereitmeldungen direkt per Web-Formular (auch für mobile Endgeräte) an die Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) senden.

Dies gilt ebenso für die diensthabenden Fahrer der Fahrdienstleister in den Bereitschaftsdienstbereichen.


Mitgliederportal

Das Mitgliederportal der KV Sachsen ist innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) erreichbar.

h ttps://mipo.kvs.kv-safenet.de


Dienständerungen sind per E-Mail zu melden an: