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Korrektur Aufbewahrungsfristen

In den KVS-Mitteilungen 12/2011 haben wir auf Seite IV einen Artikel und als Beilage eine Kurzübersicht zum Thema Aufbewahrungsfristen veröffentlicht. Dabei wurde bei den „Aufzeichnungen über die Anwendung von Blutprodukten sowie genetisch hergestellte Plasmaproteine“ als Aufbewahrungsfrist statt 30 Jahre versehentlich 15 Jahre angegeben.

Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen und um Beachtung der nachstehenden korrekten Version.

Die dazugehörige Tabelle finden Sie im PDF-Download.

– die Redaktion –