Bundeskabinett beschließt Bericht zur Pflegeversicherung
Heute hat das Kabinett den vom Bundesministerium für Gesundheit erstellten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung hat gemäß § 10 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Auftrag, ab dem Jahr 2011 im Abstand von vier Jahren den gesetzlichen Körperschaften des Bundes einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung vorzulegen.Entsprechend diesem Auftrag gibt der Bericht einen umfassenden Überblick über die Situation der Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung in den Jahren 2007 bis 2010.
Der Bericht wird zeitnah dem Deutschen Bundestag zugeleitet und anschließend eingestellt unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebericht.
(Pressemitteilung des BMG vom 20.12.2011)
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Ärztliche Selbstverwaltung steht vor entscheidenden Weichenstellungen
Vertreterversammlung – KBV-Chef Dr. Andreas Köhler sieht die ärztliche Selbstverwaltung vor einer Reihe an Grundsatzentscheidungen stehen. Dazu gehören auch die künftige Entwicklung der Finanzierungs- und der Leistungsseite der gesetzlichen Krankenversicherung. Das duale Versicherungssystem sieht er an seine Grenzen stoßen.
„Wir stehen unabhängig von der politischen Konstellation vor einer ganzen Reihe wichtiger Fragen, mit denen wir uns in den kommenden sechs Jahren befassen müssen“, erklärte heute Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin. „Eines steht meines Erachtens fest: Wir müssen über das System der dualen Finanzierung diskutieren. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss auf eine breitere Basis gestellt werden, wenn sie die Versorgung langfristig sichern soll. Bemerkenswert ist, dass die privaten Versicherungskonzerne sich selbst insgeheim vom Geschäftsmodell der Vollversicherung zu verabschieden scheinen“, sagte Köhler.
„Doch es geht nicht nur um die Einnahmeseite. Wir müssen auch über eine stärkere Lenkung der Ausgaben nachdenken: etwa über einen Leistungskatalog, der Grund- und Wahlleistungen unterscheidet“, führte Köhler aus. Die Grundleistungen würden über die GKV finanziert und enthielten alles medizinisch Sinnvolle und Notwendige. Privatversicherungen würden dann nur noch Zusatzversicherungen anbieten.
Das Versorgungsstrukturgesetz würdigte Köhler als Stärkung der Selbstverwaltung. Die Regierung erkenne den Wert des Kollektivvertrages und auch den der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als Garanten für diesen Kollektivvertrag an. „Schon lange gab es kein Gesetz wie dieses mehr, das die KVen nicht nur als nachgeordnete Verwaltungs- und Regulierungsinstanz begreift, sondern als aktive Gestalter der Versorgung. Lassen Sie uns diese Chance nutzen!“, appellierte Köhler an die KV-Vertreter.
Es sei zu erwarten, dass die Bedeutung der ambulanten haus- wie auch fachärztlichen Versorgung für die Menschen in Deutschland weiter zunehme. Die demografische Entwicklung führe dazu, dass immer mehr ältere und häufig chronisch kranke Menschen eine regelmäßige und dauerhafte Betreuung an ihrem Wohnort bräuchten.
Der medizinische Fortschritt führe zu steigender Lebenserwartung und ermögliche, immer mehr Behandlungen ambulant durchzuführen. „Das Gesundheitswesen gilt mittlerweile als wichtigster Wachstums- und Beschäftigungssektor. Jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeitet inzwischen in einem Gesundheitsberuf“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende.
Köhler kündigte an, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab in Schritten angepasst werde, jedoch nicht vor 2014. „Im Versorgungsstrukturgesetz ist die Zielsetzung enthalten, die Pauschalen zurückzufahren und stärker zu differenzieren. Wie das geschehen soll, auch darüber müssen wir innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung beraten.“
(Pressemitteilung der KBV vom 09.12.2011)
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KBV geht das Thema Bedarfsplanung an
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, hat auf der Vertreterversammlung (VV) ein erstes Konzept zur Bedarfsplanung vorgelegt.
Er geht davon aus, dass die Vorschläge des Vorstandes Grundlage der Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sein werden. Weder die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch die Patientenvertreter hätten bislang eigene Konzepte vorgelegt, so Köhler.
Die Grundlage für eine Neuregelung der Bedarfsplanung ist im Versorgungsstrukturgesetz gegeben. Bis Mitte 2012 muss der G-BA Konzepte entwickeln, um Versorgungslücken zu schließen. Der Entwurf der KBV sieht eine Beplanung der Arztgruppen vor, welche unterschiedlich großen Planungsbereichen zugeordnet werden.
Köhler betonte zwar, dass die Qualität der Versorgung und die Erreichbarkeit von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten im internationalen Vergleich sehr gut seien, doch müssten noch einige Defizite behoben werden.
(Deutsches Ärzteblatt Online vom 12.12.2011)
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