OECD lobt kurze Wartezeiten bei Facharztterminen in Deutschland
Während die deutschen Krankenkassen beständig zu lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin beklagen, kommt die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) zu einem ganz anderen Ergebnis: „Deutschland hat von elf Ländern, für die Daten vorliegen, die niedrigsten Wartezeiten auf Konsultationen mit Spezialisten und operative Eingriffe (ohne Notfälle)“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Anders sei dies etwa bei Kanadiern, Schweden oder Norwegern, von denen die Hälfte länger als einen Monat warten muss, bis sie einen Termin mit einem Spezialisten bekommt. Fast jeder Vierte warte in diesen Ländern mindestens vier Monate darauf operiert zu werden.Insgesamt werde die medizinische Versorgung innerhalb der OECD immer besser. Das gehe aus dem aktuellen Bericht „Gesundheit auf einen Blick“ hervor. Die Lebenserwartung steige konstant, auch die Überlebensraten bei schweren Krankheiten seien höher als je zuvor.
Allerdings seien auch die Ausgaben für das Gesundheitswesen gestiegen: Im OECD-Durchschnitt um vier Prozent jährlich. In Deutschland, Österreich und der Schweiz seien die Kosten zwar langsamer gestiegen, sie lagen allerdings bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt erheblich über dem OECD-Durchschnitt von 9,6 Prozent: Deutschland mit 11,6 Prozent, Österreich mit 11,0 und die Schweiz mit 11,4 Prozent.
– (änd vom 24.11.2011) –
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Gesundheitsfonds: Zahlen für 2010 festgestellt – Konvergenzklausel kommt nicht zum Tragen
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat heute die Bescheide für den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresausgleich 2010 an die Krankenkassen versandt. Insgesamt hat der Gesundheitsfonds demnach rund 170,3 Milliarden Euro an die Kassen gegeben.
Seit dem 01. Januar 2009 erhalten die Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben monatliche Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Diese Zahlungen werden als Abschlagszahlungen geleistet. Nach Vorlage der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen wurden die Zahlungen für das Jahr 2010 im Jahresausgleich abschließend festgestellt.
„Der Jahresausgleich bringt für die Krankenkassen keine großen Überraschungen mit sich“, erläuterte der Präsident des BVA, Dr. Maximilian Gaßner. Vielmehr hätten die meisten Krankenkassen die erwarteten Zahlen schon in ihren Rechnungsergebnissen berücksichtigt.
Die Zuweisungen 2010 verteilen sich auf die Kassenarten wie folgt:
AOK
65.972,4 Mio. Euro
BKK
28.641,8 Mio. Euro
EAN
58.793,9 Mio. Euro
IKK
10.996,0 Mio. Euro
KBS
5.898,1 Mio. Euro
Summe
170.302,1 Mio. Euro
Die Zuweisungen von 170,3 Mrd. Euro dienen laut BVA zu 94% der Deckung der Pflichtleistungen der Krankenkassen (standardisierte Leistungsausgaben), zu 5,5% der Deckung der Verwaltungsausgaben und zu 0,5% der Deckung von Satzungs- und Ermessensleistungen.
Nach dem Gesetz hat das Bundesversicherungsamt bei der Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sicherzustellen, dass die Belastungen auf Grund der Einführung des Gesundheitsfonds für die in einem Land tätigen Krankenkassen den Betrag von 200 Millionen Euro nicht übersteigen (sog. Konvergenzklausel). Im Jahresausgleich 2010 wurde dieser Schwellenwert in keinem Bundesland überschritten. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Konvergenzklausel damit zukünftig keine Anwendung mehr findet.
– (änd vom 16.11.2011) –
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Neuer Arztausweis im Scheckkartenformat ab 1. Januar 2012
Dresden: Die Sächsische Landesärztekammer wird ab 1. Januar 2012 einen nichtelektronischen Arztausweis im praktischen Scheckkartenformat kostenfrei herausgeben. Dieser Plastikausweis ersetzt den bisherigen papiernen blauen Arztausweis.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist ein Sichtausweis, der nur für Kammermitglieder der Sächsischen Landesärztekammer ausgestellt wird. Er besitzt keinerlei elektronische Funktionen.
Die Vorteile:
– Durch optische Sicherheitsmerkmale werden Fälschungen erschwert und sind leichter erkennbar.
– Die Herstellung ist aufgrund des geringeren manuellen Aufwandes kostengünstiger.
– Zukünftig ist nur noch ein Passbild für die Beantragung des Arztausweises notwendig.
– Durch den Aufdruck der einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) mit scanfähigem Barcode kann der bisherige Fortbildungsausweis für Besitzer des Arztausweises entfallen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt grundsätzlich fünf Jahre, eine Verlängerungsmöglichkeit besteht nicht, nach Ablauf ist ein neuer Ausweis zu beantragen. Damit wird auch die Aktualität des Bildes gewährleistet. Die bisherigen Papierausweise behalten ihre Gültigkeit, werden aber nach Ablauf der Frist nicht mehr verlängert.
Der Arztausweis wird weder automatisch verschickt, noch ist er Pflicht. Ärzte erhalten diesen nur auf Antrag. Jedes Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer darf diesen Antrag stellen.
Der Arztausweis kann als Nachweis dafür dienen, dass der Inhaber wirklich Arzt ist, zum Beispiel im Ausland, am Unfallort oder in der Apotheke. Der Arztausweis berechtigt dazu, fast alle rezeptpflichtigen Medikamente (mit Ausnahme von Betäubungsmitteln) zu erwerben.
Unter www.slaek.de – „Informationen – für Ärzte“ finden Ärzte ab Januar 2012 weitere Erläuterungen und können dort auch ein Antragsformular herunterladen.
Weitere Informationen unter
Telefon 0351 8267-160.
– (Pressemitteilung der Sächsischen Landesärztekammer vom 05.12.2011) –
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