Befragung zeigt: Arbeit der niedergelassenen Ärzte genießt große Wertschätzung
Die dazugehörigen Grafiken finden Sie im PDF-Download dieses Artikels.Studien – Eine Befragung der Forschungsgruppe Wahlen belegt eine hohe Zufriedenheit der Versicherten mit den niedergelassenen Ärzten. Eine andere Studie der Medizinischen Hochschule Hannover zeigt, dass gleichzeitig der Informationsbedarf groß ist.
„Die Zufriedenheit der Versicherten mit der Wartezeit auf einen Termin hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Rund die Hälfte wird sofort behandelt oder war in Praxen ohne Terminvergabe. Von den Übrigen fanden über Dreiviertel die Wartezeit nicht zu lang. Allerdings gibt es Fälle, in denen Patienten eindeutig zu lange warten müssen. Für sie müssen wir noch Lösungen finden.“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute bei der Vorstellung der Studien in Berlin gesagt. Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen führt im Auftrag der KBV regelmäßig eine Versicherten-befragung durch. Für die aktuelle Untersuchung befragte das Unternehmen im September 2011 telefonisch insgesamt 2.048 zufällig aus-gewählte Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsch sprechende Wohnbevölkerung im Alter zwischen 18 und 79 Jahren.
Ein weiteres Ergebnis der Befragung ist, dass Deutschlands Ärzte in der Bevölkerung nicht nur sehr viel Vertrauen genießen, sondern von den Patienten auch als sehr fachkompetent wahrgenommen werden. Praktisch unverändert zu 2010 sprechen insgesamt 91 Prozent (2010: 92 Prozent) aller Befragten von einem guten bis sehr guten Vertrauensverhältnis zu dem Arzt, den sie in den letzten zwölf Monaten zuletzt besucht haben. Auch die fachlichen Fähigkeiten beurteilen – exakt wie im Vorjahr – 92 Prozent der Befragten positiv.
Kritisch beurteilte Köhler jedoch einen Trend bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), der im Vergleich zur vorherigen Befragung deutlich werde. „Der Anteil der Versicherten, die vom Arzt eine IGeL angeboten bekommen haben, ist leicht gestiegen: von 22 Prozent im Jahr 2008 auf 24 Prozent. Vor allem aber fanden mehr Versicherte die Bedenkzeit, um ein solches Angebot anzunehmen, nicht ausreichend: Ihr Anteil stieg von 15 auf 19 Prozent. Ich möchte hier an die Kolleginnen und Kollegen appellieren, mit dem Thema IGeL sensibel umzugehen“, sagte Köhler. Er ermahnte die Ärzte dazu, das Vertrauen der Patienten nicht aufs Spiel zu setzen.
Internetportale zur Arztbewertung hätten für die Versicherten noch keine Bedeutung, erklärte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV: „Nur zehn Prozent gaben an, diese bereits genutzt zu haben. Von diesen fanden mehr als die Hälfte, nämlich 55 Prozent, die Portale nicht hilfreich. Die Krankenkassen überschätzen die Relevanz von Arztbewertungsportalen“, sagte Müller. Die Versichertenbefragung habe auch gezeigt, dass viele Versicherte den Austausch wirkstoffgleicher Präparate nicht richtig finden (44 Prozent). „Die Verunsicherung der Patienten, insbesondere der älteren, die aufgrund von Rabattverträgen nicht mehr ihr gewohntes Präparat in der Apotheke erhalten, ist allzu verständlich. Wir haben zusammen mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein Modell entwickelt, das Abhilfe schaffen kann. Es sieht unter anderem vor, dass Ärzte nach Wirkstoffen verordnen und diese auch kontinuierlich verabreicht werden. Wir sind zuversichtlich, dass sich unser Konzept in dem im Versorgungsstrukturgesetz geplanten Modellvorhaben bewähren wird“, sagte Müller.
In einer zweiten von der KBV in Auftrag gegebenen Studie hat die Medizinische Hochschule Hannover Meinungen und Vorstellungen der Patienten über die Gesundheitsversorgung qualitativ untersucht. Dafür befragten die Autoren in sechs Gruppendiskussionen 44 Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlichem sozialem Hintergrund. Viele der Teil-nehmer forderten mehr Aufklärung über IGeL. Für die zusätzlichen Kosten machen die meisten die Kassen verantwortlich. Außerdem forderten mehrere Teilnehmer den Abbau von Bürokratie – einerseits für die Versicherten, andererseits für die Ärzte. Insgesamt fühlten sich die Befragten zu wenig über die Ver-sorgung informiert. KBV-Chef Köhler macht dafür die Krankenkassen verantwortlich: „Wenn die Kassen ihrer selbst reklamierten Aufgabe nicht nachkommen, die Versicherten ausreichend über Versorgungsangebote zu informieren, werden wir das in Zukunft verstärkt in die Hand nehmen“, sagte Köhler.
Detaillierte Ergebnisberichte zur KBV-Versichertenbefragung 2011 und Informationen zur Studie der Medizinischen Hochschule Hannover sind im Internet zu finden unter www.kbv.de/publikationen/versichertenbefragung2011.html
(Pressemitteilung der KBV vom 21.11.2011)
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Medizinische Fehler – Einstellungen und Erfahrungen von Ärzten
Autorin: Katja Beitat, M.A., MIntB&L
Die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unterstützt eine Studie zum Thema Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten nach medizinischen Zwischenfällen, die von Katja Beitat an der Universität Leipzig, Abteilung Kommunikations-
management und Public Relations am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft unter Betreuung von Prof. Günter Bentele durchgeführt wird. Im Dezember 2010 stellten wir die Studie, die teilweise auch in Australien durchgeführt wird, bereits kurz vor.
Im Januar 2011 verschickte die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen anonyme Fragebögen an über 3.000 Mitglieder, die als Chirurgen, Kinder- und Jugendärzte, Allgemeinärzte und hausärztlich tätige Internisten arbeiten. Die Befragung zu Einstellungen und Erfahrungen von niedergelassenen Ärzten beinhaltete Fragen zu den Themen:
• Allgemeine Einstellung hinsichtlich medizinischer Fehler
• Über medizinische Fehler mit Patienten sprechen
• Erfahrungen mit medizinischen Fehlern
• Mit medizinischen Fehlern umgehen
• Über medizinische Fehler mit Anderen sprechen
• Informationen über medizinische Fehler erhalten
Ergebnisse
Insgesamt sind 354 Antworten eingegangen (Rücklaufquote 11%).
Allgemeine Einstellung hinsichtlich medizinischer Fehler
Für drei Viertel der Befragten (75,2%) sind medizinische Fehler eines der ernstesten Probleme im Gesundheitswesen. Allerdings ist die Höhe der eingeschätzten ärztlichen Fehler doch eher niedrig: nur 0,8% der Patienten, so schätzen die Befragten, erleben während deren Behandlung einen schwerwiegenden Fehler; 3,8% würden wohl einen geringfügigen Fehler, und 7% einen Beinahefehler erleben.
Die überwiegende Mehrheit der Befragten (71,1%) ist der Meinung, dass eine Kombination aus systembedingten und individuellen Fehlern die Ursache für medizinische Fehler ist. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass Qualitätsverbesserungsprogramme und Fehlerreduktionsprogramme, welche einseitig entweder nur auf Verhaltensänderung der beteiligten Personen oder nur auf system- und prozessorientierte Abläufe konzentrieren, der Realität nicht entsprechen.
Die befragten Ärzte kommentieren zudem, dass sie einen offenen Umgang mit Fehlern vermissen und keine ausgeprägte Fehler(lern)kultur existiere.
Budget- und Zeitzwängen wird eine tragende Rolle in der Verursachung von Fehlern zugeschrieben. Die einseitige negative Darstellung in Medien, ebenso wie die empfundene Klagefreudigkeit der Patienten, verhindere zudem eine offene und konstruktive Auseinandersetzung mit Fehlern.
Über medizinische Fehler mit Patienten sprechen
Grafik 1 zeigt, dass die Befragten mit Zunahme der Schwere des Fehlers, dessen Offenlegung häufiger befürworten. Eine Herausforderung für präventive Qualitätsverbesserungs-
programme allerdings ist, dass über zwei Drittel der Befragten, die (häufiger vorkommenden) Beinahefehler nicht offenlegen würden.
Befragte kommentieren zudem häufig, dass die derzeitige Rechtslage und die Position der Haftpflichtversicherungen einer Offenlegung schwerwiegender Fehler entgegen stünden, vor allem da eine grundlegende Ursachenklärung zu dem Zeitpunkt der (potentiellen) Offenlegung meist nicht vorhanden ist. Die Befragten beschreiben ein Dilemma zwischen einerseits dem „Verbot“ der Haftpflichtversicherer, Fehler offen zu legen und auf der anderen Seite der Erkenntnis, dass Verschweigen häufig erst recht zur Klage führt.
Mit medizinischen Fehlern umgehen
Fast 90% der Befragten geben an, dass sie nie in irgendeiner Form geschult oder trainiert wurden, wie sie Fehler gegenüber Patienten kommunizieren. Ein jeweils ebenso hoher Anteil der Befragten zeigte sich sowohl an einer generellen Schulung zu diesem Thema, als auch an spezifischer Unterstützung durch einen Kommunikationsexperten, nachdem ein schwerer Fehler aufgetreten ist, interessiert.
Einige Ärzte kommentieren, dass sie den Umgang mit schwerwiegenden Fehlern auf Kongressen bzw. in der Weiter- und Fortbildung thematisiert sehen möchten.
Wie in Grafik 2 (siehe unten) dargestellt, würden jeweils etwa die Hälfte der Befragten ihre Haftpflichtversicherung (50,7%), die Ärztekammer (50,4%) oder einen Rechtsanwalt (48,4%) bei der Offenlegung eines schwerwiegenden Fehlers um Unterstützung bitten. Dies ist gefolgt von Kollegen (44,7%); Berufsverbänden (31,3%) sowie Freunden und Familie (27,4%). Nur 4% geben an, dass sie Niemanden um Unterstützung bitten würden.
Über medizinische Fehler mit Anderen sprechen und Informationen über medizinische Fehler erhalten
Fast alle Befragten stimmen zu, dass Ärzte schwerwiegende Fehler ihrem Krankenhaus, ihrer Klinik oder ihrer Praxis melden (93,7%) oder diese mit Kollegen besprechen sollten (90,6%), um die Patientensicherheit zu verbessern. Ein ähnlich hoher Anteil der Ärzte hatte die Offenlegung schwerwiegender Fehler gegenüber Patienten befürwortet. Umgekehrt erwarten 90,6% der Befragten allerdings, dass Ärzte über Fehler, die in ihrer Praxis/Krankenhaus/Klinik auftreten, informiert werden.
Im Hinblick auf Qualitätssicherungsprogramme ist es grundlegend, dass Fehler von Ärzten gemeldet werden. Auf die Frage, was sich Ärzte von einem Meldesystem wünschen, stehen für die meisten Ärzte Vertraulichkeit, Anonymität und keine Gefahr für negative Konsequenzen an oberster Stelle.
Zusammenfassung und Interpretation
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass Ärzte oft den Wunsch haben, den Patienten über Fehler in dessen Behandlung aufzuklären. Sie schrecken aber zurück, da sie annehmen, ihren Haftpflicht-
versicherungsschutz zu verlieren.
Es herrscht Unklarheit hinsichtlich der Auslegung des geänderten Paragraphen 105 des Versicherungsvertragsgesetzes. Ebenso existieren derzeit keinen expli-ziten Leitlinien für Ärzte hinsichtlich der Offenlegung von medizinischen Fehlern. Weder auf Institutionsebene, noch in den Berufsordnungen der Bundes- und Landesärztekammern wird explizit auf diese Problematik eingegangen, zum Beispiel thematisiert als Offenlegung als Teil der ärztlichen Aufklärungspflicht.
Die befragten Ärzte haben einen hohen Informationsbedarf, wie einerseits Fehler vermieden werden können und andererseits über ihre rechtliche Stellung, wenn sie Fehler offen legen.
Sollten Sie Fragen zu den Ergebnissen oder der Gesamtstudie haben, können Sie gern Frau Beitat per E-Mail an katja.beitat@uts.edu.au kontaktieren.
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