Warnung der Bundespolizeidirektion Stuttgart mit der Bitte um Information der Ärzte
Selbstmord mit Hilfe von Reinigungs-, Kosmetik- und Pflanzenschutzmitteln ist eine neuere Methode, die zunehmend angewandt wird. Interpol gab bereits eine Warnmeldung heraus, da Beschreibungen dieser Selbstmordmethode und Informationen dazu mehrfach im Internet auftauchen. Eine Methode ist die Verwendung von säure- oder schwefelhaltigen Haushaltschemikalien zur Produktion des tödlichen Gases Dihydrogensulfid (H2S).
Polizei, Feuerwehren und Ambulanzen sollten beachten, dass Selbstmorde dieser Art immer in geschlossenen Räumlichkeiten, wie z. B. Fahrzeugen, Schränken, kleinen Räumen geschehen.
Das Opfer mischt dabei die zu verwendenden Chemikalien selbst in einem offenen Behältnis, z. B. Eimer an. Ist die korrekte Mischung entstanden, wird Schwefelwasserstoff freigesetzt. In einigen Fällen wurden von den Opfern Warnhinweise aufgestellt, um die Ersteingreifkräfte vor der Gefahr zur warnen. Ebenso wurden durch die Opfer oft die Fenster und Lüftungsöffnungen von Fahrzeugen mit Klebeband verklebt, um ein Entweichen des entstehenden Gases zu verhindern. Weiterhin ist das Gas so explosiv, dass der kleinste Funke ausreicht, um eine Explosion herbeizuführen.
Warnzeichen
• Opfer erscheint bewusstlos und nicht ansprechbar
• Klebeband an Fenstern und Belüftungsöffnungen
• Abschiedsbrief
• Warnhinweis für die Rettungskräfte
• Eimer, Topf oder offener Plastikbehälter – beinhalten Chemikalien
• Leere Chemikalienbehälter im oder neben dem Fahrzeug
• Geruch nach faulen Eiern/Klärgas
– Information der Bundespolizeidirektion Stuttgart vom 17.10.2011 –
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Influenzaimpfung
Personen, die berufsmäßig mit starkem Publikumsverkehr zu tun haben, sollten sich in jedem Fall impfen lassen. Ein besonderer Appell ergeht an die Beschäftigten in Krankenhäusern, in der Altenpflege und in Gemeinschaftseinrichtungen: Das Personal in diesen Bereichen sollte sich aus Verantwortung für das Leben und die Gesundheit von Bewohnern und Patienten durch die Impfung schützen lassen, um eine Übertragung der Erkrankung auf die ihnen Anvertrauten zu unterbinden und damit eine Gefährdung abzuwenden. Außerdem kann so eine stabile personelle Betreuung in den Einrichtungen abgesichert werden.
Die Virusgrippe ist keine harmlose Erkrankung. Jährlich führt sie in Deutschland zu Millionen zusätzlichen Arztkonsultationen, zu bis zu zwanzigtausend zusätzlichen Krankenhauseinweisungen und zu Todesfällen. Durch umfassenden Grippeimpfschutz könnte die Erkrankungshäufigkeit an akuten Atemwegserkrankungen in Grippezeiten um rund die Hälfte gesenkt werden. Die Impfung schützt gegen die aktuell weltweit vorkommenden Varianten der zirkulierenden Influenza-Virustypen, ist gut verträglich und nebenwirkungsarm. Die Kosten für die Influenza-Schutzimpfungen übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen. Neben den Hausärzten führen die Gesundheitsämter in öffentlichen Terminen die Schutzimpfung durch.
(Pressemitteilung des SMS vom 19.10.2011)
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„Jetzt ist die günstigste Zeit für die Grippeschutzimpfung, die jährlich unbedingt wiederholt werden sollte. Die Impfung ist der beste und wirksamste Schutz gegen die saisonale Grippe. Zudem wird dadurch die Ansteckung anderer Personen vermieden“, empfiehlt Gesundheitsministerin Christine Clauß. Die Impfung ist für alle Bürger sinnvoll und daher von der Sächsischen Impfkommission für alle empfohlen. Besonders für gefährdete Personengruppen ist sie unverzichtbar. Dazu zählen chronisch Kranke jeden Alters mit Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, Per-sonen mit Immundefekten, Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie Schwangere, medizinisches und Pflegepersonal.