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Initiative für gerechte Versorgung – Petition erreicht 100.000 Unterstützer

Rund sechs Wochen nach ihrem Start hat die im Rahmen der Initiative für eine gerechte Versorgung NRWs vom 1. Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Wolfgang-Axel Dryden, eingereichte Petition an den Deutschen Bundestag über 100.000 Unterstützer erreicht.

Damit wurden die Erwartungen aller an der Petition Beteiligen um ein Viel-faches übertroffen. Gleichzeitig verdeutlicht die große Zahl an Unterstützern binnen dieser kurzen Zeitspanne, wie dringlich und akut das Petitionsanliegen sowohl für die Vertragsärzte als auch die Patienten ist. Die offizielle Mitzeichnungsfrist der Petition endet am morgigen Donnerstag, den 20. Oktober 2011.

„100.000 Unterstützer sind eine klare Ansage an die Politik. Denn es wird kaum möglich sein, eine derartig hohe Zahl von Stimmen einfach zu ignorieren. Wir fordern, dass der Gesetzgeber dieses Signal anerkennt und sich endlich um die Beseitigung der Versorgungsschieflage kümmert“, sagten Dryden, Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender des Vorstands der KV Nordrhein und Dr. Heinrich Miks vom LP NRW. Gleichzeitig bedankten sich Dryden, Potthoff und Miks bei allen Unterstützern, die die Petition in den vergangenen Wochen mittels Internet, Brief oder Fax unterstützt haben.

Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie dem Landesverband der Praxisnetze NRW, fordert die KVWL per Petition an den Bundestag, dass die Berliner Politik die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten in NRW und der hiesigen Ärzteschaft beseitigt. Denn für die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung steht in NRW deutlich weniger Geld zur Verfügung als in anderen Bundesländern. Dadurch gerät die Zukunft der ambulanten, wohnortnahen Versorgung der Bürger zunehmend in Gefahr.

Bereits durch das Erreichen von 50.000 Unterstützern Ende September wurde das so genannte „Quorum“ – also die für eine öffentliche Verhandlung der Petition im Petitionsausschuss
 des Bundestages notwendige Unterstützeranzahl – erreicht. Das Quorum garantiert, dass der Petent zu den Beratungen der Ausschusssitzung eingeladen wird und ein ausführliches Rederecht erhält. Auch auf diesem Weg wird das Thema somit auf den Aufgabentisch der Berliner Politik gelangen.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein vom 19.10.2011)

PS
Im Editorial des Oktoberheftes unserer KVS-Mitteilungen informierten wir, dass per Rücklauf an die KVS (Mails, Faxe) bis Ende September ca. 1.600 Mitzeichner der Petition registriert werden konnten. Bis Ende Oktober stieg die Zahl der sächsischen Unterstützer auf ca. 2.600.
Herzlichen Dank für die Unterstützung!

– die Redaktion –
 
 

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Teamübergreifende Zusammenarbeit zum Wohl des Patienten


Heilkundeübertragung – Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat heute einstimmig eine Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Pflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben beschlossen.

Dazu erklärt der Vorstand der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller:
„Heute stand bei allen Beteiligten das Wohl der Patienten im Vordergrund.

Es gilt, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern: Wir werden zunehmend mit komplexen Krankheitsbildern und chronischen Erkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft konfrontiert. Kooperation und Zusammenarbeit lauten die Schlagworte der Zukunft.

Mit dem einstimmigen Richtlinienbeschluss können wir in Modellversuchen unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechts die teamübergreifende Zusammenarbeit mit Angehörigen der Pflegeberufe erproben.

Es liegen nun klare Schnittstellen und Aufgabenzuteilungen vor. Die Grundlage dafür bildet ein diagnose- und verrichtungsbezogener Katalog. Nicht zuletzt steigert der Beschluss auch die Attraktivität sowohl des Arzt- als auch des Pflegeberufs, indem er die notwendige Zusammenarbeit fördert.“

(Pressemitteilung des KBV vom 20.10.2011)
 

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BÄK kritisiert Auflistung an delegierbaren ärztlichen Leistungen


Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich gegen eine exemplarische oder abschließende Auflistung delegierbarer ärztlicher Leistungen ausgesprochen. Eine solche Liste enge Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Ärzte ein, so die BÄK. Sei eine Delegation einer Leistung an medizinische Assistenzberufe nicht auf der Liste vermerkt, würde diese kriminalisiert, befürchtet der Präsident der BÄK, Dr. Frank Ulrich Montgomery. Derzeit gibt es Pläne im Bundesgesundheitsministerium, eine solche Liste mit in das Versorgungsstrukturgesetz aufzunehmen.


(aus einer Pressemitteilung der BÄK vom 06.10.2010)
 

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Qualitätsmanagement ist etabliert und wird gelebt


Stichprobe – Rund 80 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten erfüllen die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) an das interne Qualitätsmanagement. Zahlreiche Praxen darunter sind sogar weiter fortgeschritten. Dies ergab die Auswertung der Stichprobe, die im vergangenen Jahr unter 3360 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten erhoben wurde.

„Qualitätsmanagement ist unter den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland etabliert. Die Hälfte von ihnen hat sowohl die Umsetzung als auch deren Überprüfung abgeschlossen. Sie entwickeln das Qualitätsmanagement von nun an kontinuierlich weiter. Die Zahl derjenigen, die diese letzte Phase erreicht haben, hat sich im Vergleich zu 2009 nahezu verdoppelt“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.
 

Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich zum Qualitätsmanagement in ihren Praxen verpflichtet. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Richtlinie zum Qualitätsmanagement des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Anfang 2006 in Kraft getreten ist. Die Einführung in den Praxen sieht vier Phasen vor. Nach zwei Jahren der Planung folgt die Umsetzung über weitere zwei Jahre. Im fünften Jahr wird das Qualitätsmanagement in den Praxen überprüft und ab dem sechsten Jahr in der vierten und letzten Phase kontinuierlich weiterentwickelt.


Seit Inkrafttreten der Richtlinie wird die Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements jährlich bei einer Stichprobe von mindestens 2,5 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüft. Der Rücklauf der Befragung lag 2010 mit 94 Prozent der Angeschriebenen erneut außerordentlich hoch.
 Zum Aufbau eines Qualitätsmanagements stehen zahlreiche Systeme zur Verfügung. Das von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen entwickelte zertifizierungsfähige Qualitätsmanagementsystem, QEP® – Qualität und Entwicklung in Praxen, wird nach eigenen Angaben von 30 Prozent der Niedergelassenen in ihren Praxen genutzt.

(Pressemitteilung des KBV
vom 25.10.2011)
 

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DIMDI veröffentlicht neue ICD-10-GM-Version


Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat jetzt die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2012 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, German Modification) im Internet veröffentlicht.

„Eine wichtige Änderung ist, dass nun Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sowie venöse Embolien differenzierter kodierbar sind. Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses erläutere zudem wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln, meldet das DIMDI.

Alle Änderungen im Detail finden Ärzte in der Aktualisierungsliste unter www.dimdi.de

(Ärzte Zeitung vom 12.10.2011)


 

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KV-Telematik-ARGE: IT-Schnittstelle ist kein Kassentrojaner


Die KV-Telematik-ARGE hat Vorwürfe des Deutschen Hausärzteverbandes und MEDI Deutschland zurückgewiesen, die KBV verschaffe den Krankenkassen mit dem gevko-Projekt einen Datenzugriff auf Praxiscomputer. Diese Behauptung zeuge von großer Unkenntnis, erklärte Dr. Gunter Hauptmann, Vorsitzender der KV-Telematik-Arge. Bei dem Sachverhalt handle es sich um eine IT-Schnittstelle. Ein Trojaner dagegen sei eine Software.

(aus einer Stellungnahme der KV-Telematik-ARGE, vom 13.10.2011)
 

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