Nitrate – Never touch a running system?

Nach der Nationalen Versorgungsleitlinie ist die Koronare Herzkrankheit (KHK) eine Manifestation der Artherosklerose an den Herzkranzarterien, welche häufig zu einem Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und Sauerstoffangebot im Herzmuskel führt.1

Zur Therapie ist die Vermeidung von Risikofaktoren wie Rauchen und Übergewicht sowie der daraus resultierenden Erkrankungen des metabolischen Syndroms – Hypertonie, Hyperlipoproteinämie und Diabetes mellitus – dringend erforderlich.2

Die medikamentöse Therapie verfolgt vor allem die rasche Kupierung eines Angina-pectoris-Anfalls (nicht retardierte Nitrate), die langfristige Besserung der Symptomatik (Nitrate, Molsidomin, langwirksame Ca-Antagonisten vom 1,4-Dihydropyridin-Typ, Betablocker) und die Verbesserung der Prognose (Betablocker bzw. Diltiazem als Reserve bei Beta-blocker Unverträglichkeit, ASS*, Clopidogrel*).2, 3

Um unnötige Multimedikation mit dem Risiko nichtvorhersehbarer Arzneimittelinteraktionen zu reduzieren, sollte die Indikation von Medikamenten, deren Ziel die Verbesserung der Symptomatik darstellt, in jährlichen Abständen überprüft werden. Nitrate, Molsidomin und Ca-Antagonisten stellen nicht notwendigerweise eine Dauertherapie dar, da Belege für eine Reduktion klinischer Endpunkte (kardiovaskuläre Morbidität und Letalität) nicht vorliegen oder widersprüchlich sind (Ca-Antagonisten).3, 4

Um dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gerecht zu werden, haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen in Sachsen dazu entschieden, zum vierten Quartal 2011 auf die indikationsbezogene Zielquote „Koronartherapeutika – organische langwirksame Nitrate und andere Vasodilatatoren“ zu verzichten.

 * Bitte beachten Sie die Einschränkungen der Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (ASS gemäß Anlage I, Clopidogrel gemäß Anlage III).

– Verordnungs- und Prüfwesen/st –

1 Nationale Versorgungsleitlinie Chronische KHK (Dezember 2010)

2 Mutschler Arzneimittelwirkungen, 9. Auflage, 2008

3 Hausärztliche Leitlinie „Therapie der stabilen Angina Pectoris und der KHK“ der Leitliniengruppe Hessen, Version 3.0

4 Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Arzneiverordnungen, 22. Auflage, 2009

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Dokumentation von Teststreifenverordnungen (Stand 2011) mit Pseudo-GOP

(Die dazugehörigen Tabellen finden Sie im PDF-Download dieses Artikels)


* Am 01.10.2011 treten die Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse zu Blut- und Harnzuckerteststreifen in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt können ausnahmsweise bei instabiler Stoffwechsellage bis zu 50 Teststreifen verordnet werden. Diese kann gegeben sein bei interkurrenten Erkrankungen, Ersteinstellung auf oder Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko.

– Verordnungs- und Prüfwesen/st –
 

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Verordnungsfähigkeit von Methylphenidat bei Erwachsenen


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung vom 01. Juli 2011 die Regelung zu den Stimulantien unter Nr. 44 Anlage III Arzneimittel-Richtlinie mit folgendem Hinweis versehen: „Bis zu einem Beschluss über die Ergänzung möglicher Ausnahmen vom Verordnungsausschluss der Stimulantien bleibt die Verordnung von Methylphenidat bei Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Erwachsenenalter im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den Regelungen in Nummer 44 der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie unberührt.“ Mit dem Zusatz stellt der G-BA klar, dass die Verordnungseinschränkung nicht für Erwachsene gilt.

Diese Ergänzung steht im Zusammenhang mit der Zulassung von Medikinet® adult, dem ersten Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat zur Behandlung der ADHS bei Erwachsenen in Deutschland. Die Anwendung von Methylphenidat sollte immer in Übereinstimmung mit der zugelassenen Indikation und den Verschreibungs-/Diagnose-Empfehlungen erfolgen.


Die Fachinformation von Medikinet® adult enthält folgende Hinweise:
Das Arzneimittel ist im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung einer seit Kindesalter fortbestehenden Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) bei Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren indiziert, wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben. Die Behandlung muss unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen durchgeführt werden. Die Diagnose erfolgt angelehnt an DSM-IV Kriterien oder Richtlinien in ICD-10 und basiert auf einer vollständigen Anamnese und Untersuchung des Patienten. Diese schließen ein strukturiertes Interview mit dem Patienten zur Er-fassung der aktuellen Symptome, inkl. Selbstbeurteilungsskalen ein. Die retrospektive Erfassung des Vorbestehens einer ADHS im Kindesalter muss anhand validierter Instrumente erfolgen. Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome stützen.

Die Ätiologie dieses Syndroms ist unbekannt. Ein spezifischer diagnostischer Test existiert nicht. Eine adäquate Diagnose erfordert die Berücksichtigung medizinischer und spezieller psychologischer Quellen und des sozialen Umfeldes.

Eine therapeutische Gesamtstrategie umfasst in der Regel sowohl psychologische, soziale als auch pharmakotherapeutische Maßnahmen und zielt auf eine Stabilisierung von Patienten mit einem Verhaltenssyndrom ab, das durch folgende Symptome charakterisiert sein kann: chronische kurze Aufmerksamkeitsspanne in der Anamnese, Ablenkbarkeit, emotionale Labilität, Impulsivität, mäßige bis starke Hyperaktivität, geringfügige neurologische Anzeichen und abnormales EEG. Die Lernfähigkeit kann unter Umständen beeinträchtigt sein.

Eine Behandlung mit Methylphenidat ist nicht bei allen Patienten mit ADHS indiziert und der Entscheidung zur Anwendung des Arzneimittels muss eine sehr sorgfältige Einschätzung der Schwere und Dauer der Symptome vorausgehen.

Eine entsprechende psychopathologische Einstufung ist essentiell und psychosoziale Maßnahmen sind im Allgemeinen notwendig. Wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben, muss die Entscheidung, ein Stimulanz zu verordnen, auf Basis einer strengen Einschätzung der Schwere der Symptome beruhen. Bei einer Dauertherapie (mehr als 12 Monate) wird empfohlen, Methylphenidat mindestens einmal im Jahr abzusetzen, um das Befinden des Patienten zu beurteilen.

Alle anderen gegenwärtig in Deutschland zugelassenen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Methylphenidat sind nur für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen zugelassen und deshalb weiterhin für Erwachsene nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.

– Verordnungs- und Prüfwesen/rei –

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