Bundeskabinett verabschiedet neues Versorgungsstrukturgesetz
Mehr Licht als Schatten beim neuen Gesetz 2012
„Wir begrüßen und unterstützen alles, was der ambulanten Versorgung vor allem im ländlichen Bereich dient!“ Damit reagiert der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, auf den heutigen Kabinettbeschluss. Dass die künftige Bedarfsplanung regional flexibler ausgestaltet werden kann, ist ebenfalls positiv zu bewerten. In Sachsen geht es weiterhin primär darum, Nachfolger für die altersbedingt ausscheidenden Kollegen zu finden. Nach Einführung des Demografiefaktors können knapp 400 Haus- und ca. 100 Fachärzte zusätzlich zugelassen werden, so dass sich die Frage von abzubauenden Überkapazitäten nicht stellt.
Kritisch sieht die KV Sachsen Teile der Regelung zur spezialärztlichen Versorgung. „Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum ausschließlich in diesem Versorgungsbereich keinerlei Prüfung, ob denn für die angebotenen Leistungen auch ein Bedarf besteht, erfolgen soll.“
Mit großer Enttäuschung nimmt die KV Sachsen zur Kenntnis, dass im Kabinettsentwurf keine Regelung zur Angleichung der Vergütung der Ärzte an den Bundesdurchschnitt vorgesehen ist. Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten werden damit in absehbarer Zeit sicher nicht auszuschließen sein, denn in einem weniger attraktiven Gebiet wird das Gewinnen neuer Ärzte immer schwieriger werden. Dr. Heckemann: „Wir halten dennoch an unserer Grundüberzeugung fest, dass alle Patienten in Deutschland den gleichen Versorgungsanspruch haben sollten.“
(Presseinformation der KV Sachsen
vom 03.08.2011)
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Gemeinsame Pressemitteilung
der Arbeitsgemeinschaft LAVA – „Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch“ ein Zusammenschluss der Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe
Nein zu Patienten erster und zweiter Klasse!
Berlin, 10. August 2011. Mit Nachdruck und Sorge verweisen die acht in LAVA – „Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch“ zusammengeschlossenen kassenärztlichen Vereinigungen auf die in den nächsten 15 Jahren zu erwartenden Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur und die damit einhergehenden Probleme bei der medizinischen Versorgung.
Bundesweit wird die Zahl der über 65-Jährigen bis 2025 um rund 20 Prozent ansteigen. In Brandenburg zum Beispiel sogar über 30 Prozent. Dies geht einher mit einem teilweise erheblichen Rückgang der Gesamtbevölkerung, in Sachsen-Anhalt beispielsweise um 17 Prozent. Darauf verwies der Vorsitzende der KV Sachsen-Anhalt, Dr. Burkhard John. In sieben der acht KVen liegt die Morbidität der Versicherten deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Dies wiederum bedeute schon jetzt und insbesondere in der Zukunft einen erheblich überdurchschnittlichen Versorgungsbedarf neben dem hausärztlichen Bereich vor allem bei augenärztlichen, internistischen und urologischen Leistungen, der auch entsprechend finanziert werden müsse.
Dies jedoch sei nicht der Fall, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Peter Potthoff. Nicht der tatsächliche Versorgungsbedarf, sondern ein in der Vergangenheit dokumentierter Versorgungsumfang sei die Basis für die zur Verfügung gestellten Finanzmittel je KV-Region. Die daraus resultierende Versorgungsungerechtigkeit dürfe nicht zum dauerhaften Standortnachteil mit all seinen gravierenden Konsequenzen werden. Diese Ungleichbehandlung führe zu Patienten erster und zweiter Klasse, und das müsse verhindert werden.
Namens der LAVA forderte die Vorsitzende der KV Thüringen, Dipl.-Med. Regina Feldmann, dass die Finanzmittel strikt auf der Grundlage der regionalen Morbidität zugewiesen werden müssten. Sie verwies unter anderem auf ein Rechtsgutachten, das bei Nichtbeachtung dieser Verfahrensweise einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes sieht. Zwangsweise Versicherungspflicht mit Beitragsbelastung sei nur dann verhältnismäßig, wenn auch eine ambulante Versorgung auf dem gesetzlichen Niveau gleichmäßig gesichert ist.
Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsvorsitzender der KV Westfalen-Lippe, stellte heraus, dass ein bundesweit gleichwertiges Leistungsangebot auch eine bundesweit gleichwertige Finanzierung voraussetze. Die Morbidität müsse die Basis für die Finanzmittelverteilung sein. Hierzu ist zunächst eine einmalige Anpassung der für die ambulante Versorgung bereit gestellten Mittel an das Morbiditätsniveau der KV-Region und anschließend eine entsprechende Weiterentwicklung erforderlich. Diese sollten von den Krankenkassen auf Grund der Zuweisungen aus dem morbiditätsadjustierten RSA auch problemlos geleistet werden können. Die Anpassung muss vor der beabsichtigten Rückkehr zur regionalen Honorarkompetenz der KVen erfolgen.
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