Elektronische Gesundheitskarte – bitte Termine nicht versäumen!
Bereits in den KVS-Mitteilungen 3/2011 haben wir über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der damit verbundenen Notwendigkeit des Erwerbs geeigneter Kartenlesegeräte informiert. Für die erforderliche Neuausstattung erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung als Kostenpauschale. Diese Kostenpauschale deckt die Anschaffungs- und Installationskosten im Allgemeinen ab, die Erstattung der Kostenpauschale ist dabei an bestimmte Voraussetzungen und Termine gebunden.Diese Voraussetzungen sind im Einzelnen:
– die Bestellung der Kartenlesegeräte durch den Arzt/Psychotherapeuten muss bis zum 31. August 2011 erfolgt sein
– die Installation der Kartenlesegeräte einschließlich bestätigter Funktionsfähigkeit der Software hat bis spätestens 30. September 2011 zu erfolgen
– der Erstattungsantrag muss bis spätestens 31. Oktober 2011 (Eingangsstempel) bei der KV Sachsen eingegangen sein.
Wir möchten darauf hinweisen, dass keine Erstattung der Kostenpauschale vorgenommen werden kann, wenn diese Termine nicht eingehalten wurden.
Einzige Ausnahme: Bei Praxisneuzulassung im 3. Quartal 2011 ist die Antragstellung zur Erstattung der Kostenpauschale bis zum 14. November 2011 (Eingangsstempel KV) möglich.
Die Höhe der Pauschale ist von der Anzahl der Kartenlesegeräte, die förderfähig sind, abhängig. Für eine Einzel-praxis können dabei bspw. bis zu 850 Euro für den Kauf und die Installation erstattet werden.
Die Kostenpauschale setzt sich wie folgt zusammen:
355 Euro
für ein stationäres Kartenlesegerät in der Praxis
280 Euro
für ein mobiles Kartenlesegerät, das für Hausbesuche genutzt werden kann
215 Euro
zur Finanzierung der installations- bedingten Aufwendungen.
Die Erstattung der Pauschale für ein mobiles Kartenlesegerät ist an die Durchführung von Hausbesuchen bzw. die Teilnahme am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst gebunden.
Weiterführende Informationen sowie Anträge auf Erstattung der Pauschale:
www.kvs-sachsen.de > Aktuell > Elektronische Gesundheitskarte
Ihr Ansprechpartner:
EDV-Support
Tel.: 0341 23493737
Informationen über zugelassene und förderfähige Kartenlesegeräte:
www.kv-telematik.de
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu den neuen Kartelesegeräten auch an Ihren Praxissystembetreuer.
– Sicherstellung/now –
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