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Hinweise zur Schutzimpfung gegen Meningokokken-Infektionen

(Die dazugehörige Tabelle finden Sie im PDF "Download des Arktikels")


Standardimpfung

Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) erfolgt die Standardimpfung mit einem monovalenten konjugierten Impfstoff gegen Meningokokken der Serogruppe C für alle Kinder im 2. Lebensjahr. Sofern der Termin versäumt wurde, kann diese monovalente Impfung nach § 11 der SI-RL bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachgeholt werden. Hierfür stehen die Konjugat-Impfstoffe Meningitec, Menjugate und Neisvac zur Verfügung.

Die SIKO empfiehlt die Meningokokken- C-Impfung bereits ab dem 3. Lebensmonat. Säuglinge der AOK PLUS (VKNR 95101), der Ersatzkassen und der IKK classic können auf Grund von ergänzenden Satzungsvereinbarungen bereits ab dem 3. Lebensmonat geimpft werden.


Indikationsimpfung

Bei Erkrankungen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung wird für alle Altersgruppen eine tetravalente Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W135, Y empfohlen. Dazu gehören angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion,
insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypergammaglobulinämie, Asplenie.

Bei Vorliegen dieser Grunderkrankungen erfolgt die Impfung nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, der STIKO und den Fachinformationen in unten stehender Tabelle:

Eine Impfung gegen Meningokokken Serogruppen A, C, W135, Y kann auch auf Grund einer Auslandsreise unter Beachtung der WHO- und Länderhinweise notwendig werden. Vereinbarungen zur Abrechnung über die Krankenversichertenkarte bestehen gegenwärtig nur mit der BIG Gesundheit und der Techniker Krankenkasse.

– Verordnungs- und Prüfwesen/rei –

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