GKV-Versorgungsgesetz – Das „Osterei“ von Minister Rösler
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie dieses Heft in den Händen halten, freuen sich unsere Kinder, Enkel oder Urenkel schon auf die unmittelbar bevorstehende Ostereiersuche. Uns „Große“ will Gesundheitsminister Rösler nach seinen Ankündigungen bis zur Karwoche mit dem „GKV-Versorgungsgesetz“ ein spezielles Präsent schnüren. Ob dieses „Osterei“ nach unserem Geschmack ist, wird die nachösterliche detaillierte „Suche in den Paragraphen“ zeigen.
Dann muss auch die im März frisch gewählte neue Vorstandsmannschaft der KBV Farbe bekennen. Immerhin zwei Drittel der Delegierten sprachen sich dabei für das alte und neue Duo Köhler und Müller aus. Das war ein deutliches Zeichen der KBV-VV für Kontinuität und pro kollektive Selbstverwaltung sowie eine klare Niederlage für die Opposition mit Werner Baumgärtner an der Spitze. Der Medi-Chef hielt dem amtierenden KBV-Vorstand ein nicht enden wollendes Sündenregister vor, das von überzogenem Zentralismus bis hin zur massiven Bekämpfung der Selektivverträge reichte.
Quo vadis KBV?
Dr. Köhler parierte die sehr persönlich vorgetragene Kritik seiner Gegner mit dem Vergleich aus der Tierwelt, er sei eher ein Ackergaul, der unermüdlich seine Furchen zieht, und eben kein schillerndes, neurotisches Zirkuspferd. Ich bekenne, auch ich bleibe mit meinen Arbeitszielen gern mit beiden Füßen auf der Erde, im Sinne des deutschen Publizisten und Historikers Sebastian Haffner, der im Grunde unter Realpolitik verstand, mit geeigneten Mitteln geeignete Ziele anzustreben.
Für die kommenden Jahre hat sich der KBV-Vorstand u.a. folgende Aufgaben auf die Fahnen geschrieben: Bekenntnis zu einem Vertragswettbewerb, in dem Selektivverträge die Kollektivverträge ergänzen; eine stärkere Einbindung der Länder in KBV-Entscheidungen, eine Regionalisierung der Honorarverteilungsautonomie, eine stärkere Anpassung der Honorare an die Leistung (von Pauschalen zurück zur Einzelvergütung, Förderung der Kostenerstattung), Kampf um Abschaffung von Richtgrößenprüfung und Arzneimittelregressen sowie Reformierung der Bedarfsplanung als Mittel gegen den Ärztemangel. Das sind realpolitische, aber auch sehr ehrgeizige Ziele, wenn ich z.B. an den ungewissen Ausgang der nächsten Bundestagswahl denke.
Wenn die KBV in die Diskussion um das anstehende GKV-Versorgungsgesetz eingreift, kann sie dies auch mit „neuen Köpfen“ tun. Zum ersten Mal bekleidet mit Hans-Jochen Weidhaas ein Psychologischer Psychotherapeut die Funktion des Vorsitzenden der KBV-VV. Ein ebensolcher „Paukenschlag“ war die Wahl eines Ostdeutschen, des Leipziger hausärztlich tätigen Internisten Stefan Windau zu seinem 1. Stellvertreter. Ich kenne und schätze den Vorsitzenden unserer Vertreterversammlung schon seit vielen Jahren und wünsche ihm viel Erfolg im neuen Amt (bitte lesen Sie auch das Interview mit Dr. Windau auf S. 4).
Erwartungen an das Versorgungsgesetz?
Im Januar hatte die CDU-Bundestagsfraktion bereits mit ihren 14 Punkten Tendenzen erkennen lassen. Die Richtung scheint erst mal zu stimmen.
Den Ärztemangel und das Relikt einer überholten und viel zu starren Bedarfsplanung haben die Politiker in Berlin nun endlich anerkannt. Auch das sektorübergreifende Vorgehen im Kampf gegen die Versorgungslücken ist vom Grundsatz her völlig richtig. Genaues Hinsehen wird jedoch nötig sein, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
Wettbewerb bereitet Probleme
Strikt abzulehnen ist die (uneingeschränkte) weitere Öffnung gut aufgestellter Kliniken für ambulante Leistungen, diskussionswürdig die Gründung eines „regionalen, sektorübergreifenden Ausschusses zur ärztlichen Versorgungsplanung“.
Für solche und ähnliche „Knackpunkte“ muss das Gesetz einen vernünftigen Rahmen schaffen.
Nach meiner festen Überzeugung kommt es in vielen Fällen auf sachgerechte Versorgungsentscheidungen vor Ort an. Wie war der Newsletter der Bundes-Psychotherapeutenkammer in seiner Februarausgabe ganz richtig überschrieben: „Reform der Bedarfsplanung: am kranken Menschen orientieren.“
Ergänzend sei noch aus dem Blickwinkel der Ärzte eine allgemeine Erwartung an das GKV-Versorgungsgesetz gerichtet: Zusätzliche Fördermaßnahmen kosten selbstverständlich Geld. Aber dann bitte eine paritätische Finanzierung und nicht nur aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung!
Ansonsten warten wir gespannt auf das „Osterei“ des Gesundheitsministers. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihren Familien und Mitarbeitern, wünsche ich zu Ostern vor allem erst mal ein paar ruhige schöne und erholsame Tage.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen


Ihr Stellv. Vorstandsvorsitzender
Heiner Porst
