Offener Brief des Hartmannbund-Landesvorsitzenden Sachsen, Dr. Thomas Lipp, an den bayerischen Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder vom 27.01.2011
Staatliche Regulierungen von Arztgehälten – Ihre öffentlichen ÄußerungenSehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Söder,
mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass ein Politiker wie Sie – und ausgerechnet aus einem Land wie Bayern – nach staatlicher Regulierung von Arztgehältern ruft und der Selbstverwaltung Vorwürfe bezüglich der Verteilung von Geldern macht. Die meisten das Thema Honorar betreffenden Irritationen, bei der GOÄ ist es nicht anders, fußen auf Fehlentscheidungen der Politik. Auch (oder gerade) Ihnen sollte bekannt sein, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Körperschaften sind und gesetzliche Vorgaben umsetzen müssen. Wenn diese Vorgaben in sich nicht sachgerecht sind, kann von einer adäquaten Regelung nachgeordneter Gremien nicht ausgegangen werden.
Leider haben gerade Sie und Ihre Partei in besonderer Weise bei der Hausarztproblematik alles andere als eine durchschaubare oder besonders seriöse Rolle gespielt. Aus politischen Gründen haben Sie sich (durchaus umstrittenen Berufspolitikern) angedient, um später – politisch opportun – andere Positionen zu vertreten. In keinem anderen Bundesland gibt es solche Verwerfungen und Irritationen wie in Bayern. Und keine Politiker haben eine solch fragwürdige Rolle bei diesem „Schacher“ der letzten Monate gespielt, wie Sie und Ministerpräsident Seehofer.
Umso mehr befremdet es, wenn politisch Verantwortliche wie Sie, die in der Sache nachweislich gescheitert sind, nach dem Staat rufen. Staatliche Regelungen werden nie regionale Besonderheiten widerspiegeln können. Gerade die Bayern sind doch in allen Gremien diejenigen, die auf Regionalität verweisen – dann aber häufig genug sinnvolle Entscheidungen blockieren.
Sehr geehrter Herr Dr. Söder, wenn Sie seriöse Politik betreiben wollen, dann sollten Sie die Stärkung der Selbstverwaltung forcieren oder Rahmenbedingungen schaffen, die es der Selbstverwaltung ermöglichen, ihrer Aufgabe einer vernünftigen und zukunftsfähigen Honorarverteilung gerecht zu werden. Stärken Sie die Selbstverantwortung der Patienten, fördern Sie Transparenz und belohnen Sie diejenigen Ärzte, die nicht Menge, sondern Patienten qualitativ hochwertig versorgen. Schaffen Sie die Rahmenbedingungen dafür, dass KVen handeln können, dann brauchen Sie nicht nach dem Staat zu rufen, denn dann hätte der Staat das durch vernünftiges Handeln überflüssig gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. med. Thomas Lipp
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Kodierrichtlinien: Interview des änd mit Dr. Klaus Heckemann
Heckemann: Zeit bis zur AKR-Einführung effektiv nutzenSie stehen bei der nächsten KBV-Vertreterversammlung ganz oben auf der Tagesordnung: die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR). Noch sind sich die Delegierten nicht darüber einig, ob die Neuregelung, wie von Minister Rösler angeregt, erst zum Jahreswechsel oder doch schon früher eingeführt werden soll. Die KV Sachsen rät zumindest zur Gelassenheit.
„Wir sollten die Zeit ausnutzen, um das System kritisch zu analysieren und – wenn möglich – zu vereinfachen“, erklärte KV-Chef Dr. Klaus Heckemann gegenüber dem änd. Es stelle sich derzeit die Frage, ob eine Kodierung in der angestrebten Tiefe wirklich nötig sei. „Vielleicht wird da auch ein wenig zu viel Perfektionismus betrieben“, erklärte Heckemann.
Im Prinzip mache es schon Sinn, wenn das Honorar künftig über eine angemessene Kodierung und nach der Morbidität verteilt werde. „Wir haben ja nicht nur eine unterschiedliche Morbidität in den verschiedenen Regionen – auch innerhalb einer Region kann es starke Unterschiede geben, die berücksichtigt werden sollten“, betonte Heckemann. Es sei problematisch, dass die Vergütung derzeit so stark pauschaliert sei. „Deshalb sind wir schon froh, dass es nun wenigstens eine Neuregelung für die Hausbesuche gibt“, erklärte der KV-Chef.
Im Bezug auf die Kodierrichtlinien hätte Heckemann sich mehr Hilfestellungen für die Niedergelassen in der Praxissoftware gewünscht. „Wenn ein Arzt Insulin verordnet, könnte ihn das System darauf hinweisen, dass auch die Diagnose Diabetes eingetragen werden muss. Es sollte intelligente Hilfestellungen und Verknüpfungen geben.“ Daran müsse in Zukunft stärker gearbeitet werden.
Auch sei es fraglich, ob gleich ein gigantisches Kodiersystem für alle Ärzte eingeführt werden müsse. „Vielleicht hätte man mit Bereichen – zum Beispiel mit den kardiologischen Diagnosen – anfangen können und dann nach und nach neue Diagnosefelder ergänzen können“, sagte Heckemann. Nun bleibe nur zu hoffen, dass es genug Zeit gebe, um die neuen AKR so gut wie möglich in den Praxisalltag zu integrieren.
facharzt.de, 24.03.2011/Jan Scholz
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