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Hinweise für die Abrechnung

Abrechnung von probatorischen Sitzungen mit Bezugspersonen nach GOP 35150

Hiermit möchten wir Ihnen den aktuellen Beschluss des KBV-Vorstandes mitteilen, dass probatorische Sitzungen mit Bezugspersonen nach GOP 35150 des EBM (analog der Regelung nach § 14 Abs. 4 und 5 der Psychotherapie-Vereinbarung) abgerechnet werden können.

Somit sind die o.g. Sitzungen im Falle der Einbeziehung der Bezugsperson/-en hinter der GOP 35150 mit einem „B“ zu kennzeichnen. Eine zusätzliche Abrechnung von weiteren 5 bzw. 8 probatorischen Sitzungen ist dabei nicht möglich.

– Abrechnung/eng-silb –
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