Qualitätssicherung in der Schmerztherapie: Anerkannte Schmerzkonferenzen 2011
Die dazugehörige Tabelle finden Sie im PDF "Download des Arktikels"
Mit Einführung der Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten vom 01.04.2005 und der damit im Zusammenhang stehenden jährlichen Qualitätssicherung ist u.a. die Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen:
• Ärzte mit Genehmigung Spezielle Schmerztherapie:
– Teilnahme an acht Schmerzkonferenzen
• Genehmigung als Schmerztherapeutische Einrichtung:
– Teilnahme an zehn Schmerzkonferenzen
Grundsätzlich kann ab 2011 der Nachweis über die Teilnahme an sächsischen Schmerzkonferenzen nur durch Teilnahmebescheinigungen genehmigter sächsischer Schmerzkonferenzen erbracht werden. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie dazu eine entsprechende Übersicht einschließlich Veranstaltungsdatum, -ort und -zeit.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Nachweis über die Teilnahme an den Schmerzkonferenzen Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung zur Versorgung von chronisch schmerzkranken Patienten ist. Dazu müssen die Teilnahmebescheinigungen unaufgefordert bis Ende Januar des Folgejahres nach dem Jahr der Genehmigungserteilung bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle eingereicht werden. Die regelmäßig aktualisierte Tabelle genehmigter sächsischer Schmerzkonferenzen sowie die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Schmerztherapie finden Sie auf der Internetseite der KV Sachsen unter www.kvs-sachsen.de > Mitglieder > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Schmerztherapie.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Bezirksgeschäftsstelle selbstverständlich gern zur Verfügung.
– Qualitätssicherung/men –
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