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Hinweise für die Abrechnung


Kriterien zur Abrechnung von Simultaneingriffen bei ambulanter bzw. belegärztlicher Operation

Wir möchten Sie hiermit auf die Kriterien zur Abrechnung von Simultaneingriffen bei ambulanter bzw. belegärztlicher Operation hinweisen.

Ein Simultaneingriff nach den GOP 31xx8 oder 36xx8 kann nur berechnet werden bei gesondertem operativen Zugangsweg sowie anderer Diagnose als der Haupteingriff.

Die Diagnosen sind eindeutig im Datensatz nach der ICD-10-GM zu verschlüsseln.

Die GOP 31xx8/36xx8 (je 15 Minuten) können, sofern die oben genannten Kriterien erfüllt sind, je nach Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes (Nachweis über das OP- und/oder Narkoseprotokoll) ggf. mit Multiplikator abgerechnet werden. Die berechnungsfähige Höchstzeit bei Simultaneingriffen entspricht der Summe der Zeiten der Einzeleingriffe.

Sofern die Teileingriffe unterschiedlichen Unterabschnitten des Kapitels 31/36 des EBM angehören, ist für den Simultaneingriff die am höchsten bewertete Zuschlagsposition nach GOP 31xx8/36xx8 berechnungsfähig.

Erfolgen mehrere operative Prozeduren unter einer Diagnose und/oder über einen gemeinsamen operativen Zugangsweg, so kann nur eine Operationsleistung und zwar der am höchsten bewertete Eingriff berechnet werden.

Gesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennung Männer – Dokumentation zukünftig elektronisch möglich

Die KBV hat darüber informiert, dass die Dokumentation der Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann (Muster 40) und die Dokumentation der Gesundheitsuntersuchung (Muster 30) zukünftig auch in elektronischer Form erfolgen kann.

Die KBV wird die Anbieter der PVS-Systeme auffordern, diese elektronische Dokumentation möglichst rasch in ihre Softwarelösungen zu übernehmen.

Der Beschluss tritt voraussichtlich im März 2011 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

– Abrechnung/eng-silb –

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