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Früherkennungsuntersuchungen (U10) mit der BIG direkt gesund

Die BIG direkt gesund hat den Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zum 31. März 2011 gekündigt.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 2. Quartal 2011 keine Leistungen mehr gemäß diesem Vertrag abgerechnet und vergütet werden können.

– Vertragswesen/is –
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Start neuer Strukturverträge mit der AOK PLUS

Zum 1. Januar 2011 starteten vier neue Versorgungsverträge der KV Sachsen und der AOK PLUS:

• UlzeraCVI
• RheumaAktiv
• Diabetisches Fußsyndrom
• PsycheAktiv

Ziel dieser Strukturverträge ist es, die Qualität und Zusammenarbeit in der haus- und fachärztlichen Versorgung durch optimierte Versorgungsstrukturen weiter zu verbessern. Die Rolle der Hausärzte als primärer Ansprechpartner und Behandlungskoordinator für die Patienten wird gestärkt und im Rahmen der Verträge extra vergütet. Ebenso erhalten die jeweiligen Fachärzte für ihren Mehraufwand entsprechende zusätzliche Vergütungen.

Die Versicherten profitieren dabei in mehrfacher Weise von der besonderen Betreuung, z.B. durch:
• gezielte, koordinierte und abgestimmte Beratung und Behandlung
• Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Krankenhauseinweisungen
• Erhöhung der Lebensqualität.

Über die Internetseite der KV Sachsen (www.kvs-sachsen.de unter Mitglieder > Verträge > S) sind die Vertragstexte, die Teilnahmeerklärungen für die Ärzte sowie Unterlagen zur Vertragsumsetzung abrufbar.

Die wichtigsten Informationen zu den Versorgungsverträgen, insbesondere zu den Teilnahme-, Vergütungs- und Abrechnungsmodalitäten, wurden den potenziell teilnehmenden Ärzten in einer Zusammenfassung des jeweiligen Vertragstextes bereits zugesendet.

Mit den Teilnahmeerklärungen können Sie Ihre Teilnahme am jeweiligen Vertrag gegenüber Ihrer Bezirksgeschäftsstelle der KVS erklären. Bitte senden Sie dazu die komplett ausgefüllte Teilnahmeerklärung per Post an die jeweilige Abteilung Qualitätssicherung Ihrer Bezirksgeschäftsstelle oder an die entsprechende Faxnummer:

• BGST Chemnitz:
0371 2789-493
• BGST Dresden:
0351 8828-199
• BGST Leipzig:
0341 2432-103

Nach Ihrer Anmeldung wird Sie die KV Sachsen zu Ihrem Teilnahmebeginn informieren. Anschließend erhalten Sie von der AOK PLUS ein vertragsspezifisches Teilnahmepaket, welches die notwendigen Unterlagen zur Umsetzung des jeweiligen Vertrages beinhaltet.


– Vertragswesen/mey –
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Neuordnung der Heilverfahren ab 2011

Änderungen ab 1. Januar 2011 zum Vertrag Ärzte/UV-Träger, zum D-Arzt-Verfahren und zum Ambulanten Operieren

Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger wurde eine Neufassung des Vertrages Ärzte/ Unfall­versicherungsträger zum 01. Januar 2011 vereinbart (siehe nachstehende Übersicht):


Auslaufendes H-Arzt-Verfahrens

Das H-Arzt-Verfahren läuft nach einem Übergangszeitraum von fünf Jahren zum 31.12.2015 aus. Ab 01.01.2011 werden keine neuen H-Ärzte mehr zugelassen (vgl. § 30 Ärztevertrag). Den bisher beteiligten H-Ärzten wird die Möglichkeit eingeräumt, bis 31.12.2014 einen Antrag auf Übernahme in das D-Arzt-Verfahren zu stellen (Ziffer 2.5 der „Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren“).


Vertretung im Durchgangsarztverfahren

Die Vertretungsregelungen im Durchgangsarztverfahren (auch für niedergelassene D-Ärzte) wurden neu geregelt (§ 24 Abs. 4 und 5 Ärztevertrag). Hierzu wird auf die „Auslegungsgrundsätze“ verwiesen.


Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren


Die ab 01.01.2011 gültigen „Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren“ können Sie über die u. g. Internetadresse herunterladen.

Zu den Punkten
• fachliche und fachlich-organisatorische Weisungsfreiheit (Ziffer 2.1),
• persönliche Leistungserbringung (Ziffer 5.2),
• unfallärztliche Bereitschaft (Ziffer 5.3),
• Mindestfallzahlen (Ziffer 6.5.1) und
• Gefährdung der Versorgung Arbeitsunfallverletzter in der Fläche (Ziffer 6.5.1)
wurden ergänzend zu den Anforderungen verbindliche Auslegungsgrundsätze mit weiteren Details dazu aufgestellt. Es gilt eine Mindestfallzahl von 250 (bisher 150) jährlich erstversorgten Arbeitsunfallverletzten (Ziffer 6.5.1).

Die Verpflichtung zur durchgangsärztlichen Fortbildung wurde um die Bereiche Rehabilitationsmedizin, Rehabilitationsmanagement, Begutachtungswesen sowie Kindertraumatologie erweitert. Es wird auf Ziffer 5.12 und Ziffer 5.13 verwiesen.

Die neuen D-Arzt-Anforderungen sehen besondere Regelungen bei einer Gefährdung der Versorgung Arbeitsunfallverletzter in der Fläche vor (Ziffern 6.3.1, 6.5.1).

Ambulantes Operieren


Ferner treten zum 01.01.2011 neue „Grundsätze Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung“ in Kraft.

Hierzu wird auf folgende Besonderheit hingewiesen:

Für Durchgangsärzte ohne spezielle Unfallchirurgie, die ab dem 01.01.2011 beteiligt werden, sowie für H-Ärzte gelten Einschränkungen für die Durchführung ambulanter Operationen. Diese Ärzte dürfen nur solche ambulanten Operationen durchführen, die in den „Grundsätzen“ als Anlage aufgeführt sind. Diese Operationen werden künftig in den Zuschlagsziffern 442 – 445 UV-GOÄ mit einem Stern gekennzeichnet.

Weitere Informationen und die hier im Text erwähnten Dokumente finden Sie auf der Homepage der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de/landesverbaende.

(Information der Deutschen Unfallversicherung, Landesverband Südost, Dresden)
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