Müller: KBV treibt Sicherheit beim KV-SafeNet* voran
Online-Anbindung – Die KBV befindet sich im dauerhaften Austausch mit den Landesdatenschützern, um Datenschutz und Sicherheit auf höchstem Niveau zu gewährleisten.Zu der gestrigen Pressemitteilung der Freien Ärzteschaft über die Sicherheit des KV-SafeNet* stellt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, die korrekte Reihenfolge des Vorgehens dar:
„Der Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Deshalb sind wir von uns aus aktiv auf die Datenschützer zugegangen. Dazu hat es keinen Druck von außen gegeben. Die Darstellung der Freien Ärzteschaft ist daher falsch. Landesdatenschützer haben unserem hardwarebasierten virtuellen privaten Netzwerk bescheinigt, dass es der sicherste Weg der Online-Kommunikation für Ärzte ist. Wir stehen in einem ständigen Austausch und gehen aktiv auf die Datenschützer zu, um Potenziale für Verbesserungen zu erkennen und technisch wie organisatorisch umzusetzen.
Es ist ein Anliegen der KBV, das Sicherheitsbewusstsein in Arztpraxen zu erhöhen und entsprechende Voraussetzungen für den Datenaustausch zu schaffen. Die KBV versteht sich als Motor, die Sicherheit beim Datenverkehr kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dies zeigt sich auch an der seit Jahren weiterentwickelten Richtlinie zum KV-SafeNet*, die bereits in der dritten Version vorliegt. Es gibt keine Sicherheitslücken. Dafür sorgen regelmäßige Überprüfungen und Dokumentationen.
Die KBV schreibt Datensicherheit in allen Bereichen groß, nicht nur beim sicheren Netz der KVen. Wir arbeiten mit hochsensiblen Daten des Gesundheitswesens. Wir haben uns deshalb vom TÜV Nord auf den Prüfstand stellen lassen, der uns im vergangenen Jahr nach dem internationalen Standard ISO/IEC 27001:2005 zertifiziert hat.
Wir gehören damit neben 145 Unternehmen in Deutschland zu den wenigen, die das erreicht haben. Im Gesundheitswesen trägt nur die DAK die gleiche Auszeichnung. Das Zertifikat nach ISO 27001 gilt für drei Jahre und wird jährlich durch Audits überprüft.
Die Akzeptanz der Datenverarbeitung im Internetzeitalter liegt im Interesse der gesamten Ärzteschaft. Hier sollte maximale Transparenz herrschen und niemand mit falschen Karten spielen.“
* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.
(Pressemitteilung der KBV vom 19.01.2011)
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Fragwürdige Kooperationsangebote – Teil 2
In den KVS-Miteilungen 12/2010 hatten wir auf S. 7 über den Fall einer Auslobung einer „Fangprämie“ durch eine GmbH informiert. Das Ziel dieser Information bestand darin, Sie auf die Gefahren derartiger Angebote hinzuweisen, die ja immer wieder in verschiedenen Erscheinungsformen auftauchen.Im Nachgang hat sich allerdings herausgestellt, dass dieses Schreiben in doppelter Hinsicht fragwürdig ist. Fragwürdig ist nämlich nicht nur die Zielstellung, sondern auch der Verfasser. Bei dem verschiedenen Institutionen zugespielten Schreiben handelt es sich scheinbar um eine Fälschung, die nun zu Lasten des vermeintlichen Verfassers wirkt, indem diese GmbH als Akteur dieser rechtswidrigen Aktion erscheint.
Besagte GmbH verwahrt sich gegen die Urheberschaft dieses Schreibens. Auch liegen keinerlei Beweise dafür vor, dass das ominöse Schreiben tatsächlich von dieser Firma stammt. Auf diesen Umstand sei ausdrücklich hingewiesen, da unsere Veröffentlichung in der Dezember-Ausgabe unbeabsichtigte Rückschlüsse auf die Identität der GmbH zulässt.
Die Einrichtung hat Anzeige gegen Unbekannt diese geschäftsschädigende Aktion betreffend gestellt. Über den Ausgang der Ermittlungen werden wir Sie, sofern wir hiervon Kenntnis erlangen, informieren.
– fk –
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