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Was federt das GKV-Finanzierungsgesetz ab?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

was erwartet uns nun als ambulant tätige Vertragsärzte in diesem Jahr? Erst einmal (wieder) zwei neue Gesetze. Neben dem „Arzneimittelmarktneuordungsgesetz“ (AMNOG) wurde das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) am 12. November 2010 im Bundestag verabschiedet. Es bedurfte keiner Zustimmung im Bundesrat und ist somit seit 1. Januar 2011 gültig.

 

Wichtiger als die Verpackung ist der Inhalt. Nach unseren Erfahrungen, speziell mit rot-grünen und schwarz-roten Gesetzeswerken, scheint mir auch hier eine gesunde Portion Skepsis angebracht. Und in der Tat entpuppt sich das GKV-FinG zunächst im Stile seiner Vorgänger als strammes Kostendämpfungsgesetz. Die Regierung benennt den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt als Hauptursachen für wachsende Mehrausgaben im Gesundheitswesen.

 

Um das Finanzloch von mindestens 11 Mrd. Euro zu stopfen, werden u.a. die Versicherten und dieses Mal wohl etwas kräftiger die Pharmaindustrie zur Kasse gebeten. Gleichzeitig begrenzt das Gesetz die Zuwächse für Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte. Uns Niedergelassenen gesteht der Gesetzgeber für die nächsten zwei Jahre noch Steigerungen sowohl der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als auch extrabudgetärer Leistungen in begrenztem Maße zu. Genauer gesagt bleibt der Orientierungswert (3,5048 Cent) für die Jahre 2011 und 2012 unverändert auf dem Niveau von 2010. Die regionalen Punktwerte werden ebenfalls auf dem bisherigen Niveau eingefroren, so dass es keine Veränderung der Preise in der Sächsischen Gebührenordnung geben wird.

 

Ein besonderes Problem sehe ich auch darin, dass man die Entwicklung der extrabudgetären Leistungen (auf die halbe Grundlohn-summensteigerung) begrenzt. Hier sei auf den unter diesen Bedingungen sehr guten Verhandlungsverlauf in Sachsen hingewiesen. Die unausweichliche Folge könnten dann Mengenbegrenzungsregelungen wie Abstaffelungen sein. Wenn wir es positiv sehen wollen, bleibt uns immerhin eine Nullrunde erspart und beim linearen Anstieg der Gesamtvergütung konnte der sehr bescheidene 0,75%-Anstieg im Ergebnis der Verhandlungen von KBV und Kassen im Bewertungsausschuss auf immer noch bescheidene 1,25% angehoben werden. Der Zuwachs für die KV Sachsen aus der so genannten asymmetrischen Honorarverteilung (siehe Editorial im Heft 10/2010) erhöht sich somit von den damals genannten 52 auf 58 Millionen Euro. Im Vergleich zu einigen anderen KVen kommen wir da sehr gut weg. Was die Verträge nach § 73b betrifft, scheint Schwarz-Gelb erfreulicherweise das „Prinzip der gleichlangen Spieße“ im Wettbewerb nicht ganz aus den Augen verloren zu haben.

 

Aus Sicht der Vertragsärzte sehe ich in Bezug auf das GKV-FinG einige Kritikpunkte. Dazu gehört auch die Mengenbegrenzung extrabudgetärer Leistungen z.B. beim ambulanten Operieren. Außerdem bleiben Regelungen zur ambulanten Öffnung der Krankenhäuser nach § 116b vorerst bestehen. Sie werden nicht im Interesse einer tatsächlich besseren Patientenversorgung modifiziert. Auch was die MVZ-Gründung betrifft, besserte der Gesetzgeber nicht nach. Darüber hinaus sind die unsäglichen Abschläge und Zuschläge bei Über- bzw. Unterversorgung für 2011 und 2012 lediglich ausgesetzt. Was mir etwas Hoffnung macht, ist die Tatsache, dass der liberale Gesundheitsminister neben der üblichen stupiden Kostenbremse jetzt auch mal mit neuen Ansätzen aufwartet. Ich denke hier an das zukünftig geplante Einfrieren der Arbeitgeberanteile beim Anstieg der Krankenkassenbeiträge.

 

Es bleibt abzuwarten, wie solche und andere neue Ansätze in der Gesundheitspolitik zukünftig Gestalt annehmen oder nicht. Bereits für dieses Jahr hat der Minister neue Gesetzesvorhaben und Reformen angekündigt, so beispielsweise ein „Versorgungsgesetz gegen Ärzte- und Pflegekräftemangel“ (mit einer besseren Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor) und eine Reform der Ärztehonorare.

 

Es geht meines Erachtens in die richtige Richtung, wenn der Gesundheitsminister vom Bewertungsausschuss ein Konzept für die schrittweise Konvergenz der Vergütungen und damit eine neue Vergütungssystematik erwartet. Ob dies allerdings, wie er das wünscht, im Eiltempo schon bis zum 30. April 2011 möglich ist, versehe ich zumindest mit einem dicken Fragezeichen. Klar ist: Es sind regional (auch in Sachsen) unterschiedliche Bemühungen im Gange, die Standortfaktoren für den ärztlichen Nachwuchs zu verbessern. Diesen wird man nur im Lande halten können, wenn ein dauerhaft planbares, bürokratiearmes Vergütungsystem absehbar ist.

 

Ich verstehe alle Kollegen, die der stän-digen gesetzlichen und Folgeregelungen überdrüssig sind, da sie fast immer mit Mehraufwand verbunden und ohne (sofort) erkennbaren Nutzen sind. Auch das hat zu dem Vertrauensverlust in Politik und Selbstverwaltung geführt. Wir brauchen weniger Gesetze und Regelungen, aber dafür solche, die klar und tatsächlich zukunftsfähig sind, mit einer längeren Halbwertszeit als einer Legislaturperiode. Dafür werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten einsetzen.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Foto des Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. Stefan Windau

Signatur Windau

 

 

 

 

 

 

Ihr VV-Vorsitzender

Stefan Windau

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