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Korrekturhinweis KVS-Mitteilungen

Im Artikel „Änderung der Vordruckvereinbarung“ (KVS-Mitteilungen 1/2011, S.VI), hat sich leider der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Die zum 01. April 2011 vorgesehenen Änderungen bei den Mustern 5, 6, 10, 56, 63 und 80 wurden dort versehentlich auf den 01. Januar „vordatiert“. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Nachstehend die korrekte Version:

Änderung der Vordruckvereinbarung

Ab 01. Januar 2011 dürfen die Muster 71 und 71A nicht mehr verwendet werden.

Muster 71
Erstantrag besondere Arzneimitteltherapie

Muster 71A
Weiterverordnung/Folgeantrag besondere Arzneimitteltherapie

Mit Inkrafttreten des AMNOG zum 01. Januar 2011 wird § 73d SGB V gestrichen. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Muster 71 und 71A. Somit sind diese Formulare ab 01. Januar 2011 nicht mehr zu verwenden.

Zum 01. April 2011 sind weitere Änderungen bei folgenden Mustern vorgesehen:

Muster 5
Abrechnungsschein (bleibt entgegen früherer Veröffentlichungen unverändert bis auf weiteres erhalten)

Muster 6
Überweisungsschein

Muster 10
Überweisungs-/Abrechnungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung

Muster 56
Antrag auf Kostenübernahme für
Rehabilitationssport/Funktionstraining

Muster 63
Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Muster 80
Dokumentation des Behandlungsanspruchs von im Ausland Versicherten

Bitte beachten Sie dies bei Ihren Bestellungen. Über die Änderung der Vordruckvereinbarung zum 01. April 2011 werden wir nochmals rechtzeitig und detailliert informieren.

– Koordinator VS/HGF/AD-pl. –
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