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Informationen zum „Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG)“ für alle sächsischen Kinderärzte und Hausärzte, die Früherkennungsuntersuchungen von Krankheiten bei Kindern durchführen

Nach den ausführlichen Informationen in den KVS-Mitteilungen 12/2010 liegen diesem Heft fünf Flyer zum SächsKiSchG bei.

Die betreffenden Kinder- und Hausärzte erhalten in den nächsten Tagen die Erstausstattung mit Infobrief, weiteren Flyern, Ersatzformularen und Versandumschlägen.

Ab Mitte Februar müssen Sie mit den ersten Eltern rechnen, die mit dem Einladungsschreiben ihr Kind zur U4 bzw. U5 vorstellen.

Anfang April startet die zweite Phase mit den U6 bis U8.

Bitte verwenden Sie in aller Regel die auf der Rückseite des Einladungsschreibens gedruckten Meldeformulare. Die Ihnen mit der Erstausstattung zugesandten Formulare stellen ausschließlich eine Reserve für Ausnahmefälle dar. Vielen Dank.

Bei weiteren Fragen zum Kinderschutzgesetz und dessen Umsetzung wenden Sie sich bitte an die

Informationsstelle zum Sächsischen Kinderschutzgesetz
bei der KV Sachsen im Auftrag des Freistaates Sachsen
Postfach 24 11 07, 04331 Leipzig
Tel.: 0341 23493741
Fax: 0341 23493745
E-Mail: info@kinderschutz.sachsen.de

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