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BVA-Chef Gaßner: AOK Bayern sollte HzV-Vergütung absenken

Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, hat der AOK in Bayern geraten, „finanzielle Konsolidierungsschritte“ einzuleiten und „die außerordentlich großzügige Vergütung im Bereich der hausarztzentrierten Versorgung auf ein vernünftiges Maß“ herunterzufahren.

Auf diese Weise könne die Kasse auch mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds zurecht kommen. Als nicht nachvollziehbare und grundlose Behauptungen wies Gaßner die gestrige Kritik der AOK Bayern zum Gesundheitsfonds zurück. Es gäbe keine „wachsende Benachteiligung“ für Bayern durch den Fonds, wie ihn die Kasse sehe.

„Diese Behauptung ist falsch, weil Bayern nach den endgültigen Berechnungen durch die Einführung des Gesundheitsfonds nicht weniger, sondern insgesamt 3,4 Mio. Euro mehr erhält“, erklärte Gaßner heute in Bonn. Aus diesem Grund greife zu Gunsten Bayerns auch nicht die sogenannte Konvergenzklausel, die übermäßige Belastungen der in einem Bundesland tätigen Krankenkassen vermeiden solle.

„Die Tatsache, dass Krankenkassen mit Versicherten in Bayern für das Jahr 2009 keine Zahlungen aus der Konvergenzklausel erhalten werden und damit unter Vorbehalt erhaltene Mittel zurückzahlen müssen, ist allen Beteiligten seit über einem Jahr bekannt. Insoweit kann es keine Überraschung der AOK Bayern geben“, erklärte Gaßner.

Das Bundesministerium für Gesundheit habe im übrigen die Rückzahlungen per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf zwölf Monate gestreckt. „Dass weniger Konvergenzmittel nötig sind, als zunächst befürchtet, zeigt dass der Gesundheitsfonds funktioniert. Hieraus das Gegenteil ableiten zu wollen, ist gewagt. Auch zeigt die Bestätigung der vom Bundesversicherungsamt vor einem Jahr zur Verfügung gestellten Rahmendaten im Schlussausgleich, dass die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds planbar sind“, so Gaßner weiter.

(änd vom 08.12.2010)
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GKV fordert Innovationszentren zur Nutzenbewertung von medizinischen Methoden

Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Dr. Doris Pfeiffer, hat kritisiert, dass es für neue medizinische Methoden keine verpflichtende wissenschaftliche Nutzenbewertung gebe. Patienten würden in Krankenhäusern häufig mit Methoden untersucht, deren Nutzen und Risiken unzureichend untersucht seien.

Eine Prüfung des Nutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolge, wenn überhaupt, erst nach Einführung einer Methode. Dies geschehe auch nur auf Antrag, sagte Pfeiffer. „Der Vorschlag seitens der Kassen ist es, künftig neue Methoden zunächst in sogenannten Innovationszentren prüfen zu lassen. Nur was für den Patienten mit Sicherheit besser ist, soll auch über die neuen Innovationszentren hinaus in der Fläche eingeführt werden“, schlug sie vor. Spezialisierte Einrichtungen im ambulanten Bereich sowie Krankenhäuser könnten Studien veröffentlichen und somit Innovationszentren werden.

(Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 02.12.2010)
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